Ratgeber: Sexuelle Belästigung

Nur ein harmloser Flirt oder bereits sexuelle Belästigung?

Eine im Jahr 2007 in der Schweiz durchgeführte Untersuchung stellt fest, dass sich 28 Prozent der befragten Frauen und 10 Prozent der Männer im Verlauf ihres bisherigen Arbeitslebens sexuell belästigt oder durch entsprechendes Verhalten gestört gefühlt haben. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann für die Betroffenen vielseitige Folgen haben. Weniger Freude an der Arbeit, Misstrauen gegenüber Arbeitskolleginnen und –kollegen, eine abnehmende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, gesundheitliche Konsequenzen körperlicher und psychischer Art und im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes.

Unter dem Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Dies kann durch Worte, Gesten oder Taten geschehen. Um beurteilen zu können, ob es sich bei einem Verhalten lediglich um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und –kollegen oder um einen Fall von sexueller Belästigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Nicht die Absicht der belästigenden Person ist ausschlaggebend, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt. Ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

Ein Flirt

  • ist eine gegenseitige Entwicklung
  • ist aufbauend, bestärkend
  • ist von beiden Seiten erwünscht
  • stärkt das Selbstwertgefühl
  • löst Freude aus
  • macht den Arbeitsalltag schöner
  • respektiert die persönlichen Grenzen

Sexuelle Belästigung

  • ist eine einseitige Annäherung
  • ist erniedrigend, beleidigend
  • ist von einer Person nicht erwünscht
  • untergräbt das Selbstwertgefühl
  • löst Ärger aus
  • vergiftet die Arbeitsatmosphäre
  • verletzt persönliche Grenzen

Wie kann ich mich wehren?

Der Staat Wallis ist als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein belästigungsfreies Klima zu schaffen. Wenn Sie sich im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt fühlen, haben Sie das Recht, sich zu wehren.

 


Direkt stoppen

Teilen Sie der Person, die Sie belästigt, direkt mit, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird. Wenn dies nicht genügt, sagen Sie der Person, dass Sie sich beschweren werden, wenn das belästigende Verhalten nicht aufhört.


Ereignisprotokoll erstellen

Schreiben Sie auf, was sich ereignet hat (belästigende Person/en, Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung. Notieren Sie auch, was Sie gegen die Belästigung unternommen haben. Halten Sie fest, ob es für den Vorfall Zeuginnen oder Zeugen gibt. Sprechen Sie diese darauf an und fragen Sie, ob sie zu einer Aussage bereit wären.


Einen Brief schreiben

Wenn Sie Angst davor haben, sich mit der belästigenden Person direkt auseinanderzusetzen, oder damit keinen Erfolg haben, versuchen Sie es mit einem Brief. Halten Sie schriftlich fest, was Sie stört, und fordern den Adressaten, die Adressatin auf, das belästigende Verhalten künftig zu unterlassen. Machen Sie sich von diesem Brief eine Kopie.


Kolleginnen, Kollegen einbeziehen

Sprechen Sie mit anderen Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz. Vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird, und Sie können gemeinsam mit den anderen reagieren.


Hilfe in Anspruch nehmen

Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen. Das Büro für Mitarbeiterunterstützung und Konfliktmanagement steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.


Rechtliche Schritte als letzte Konsequenz

Wenn die zuständige Stelle in Ihrem Betrieb trotz Ihrer Hinweise nichts unternimmt oder wenn Sie eine ausserbetriebliche Lösung vorziehen, steht Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Fassen Sie rechtliche Schritte ins Auge, lassen Sie sich am besten beraten, z.B. von spezialisierten Stellen wie Gleichstellungsbüros und Beratungsstellen, von Ihrer Gewerkschaft, bzw. Ihrem Personalverband oder von einer Anwältin oder einem Anwalt.

 

Wie kann ich belästigte Kollegen unterstützen?

  • Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden.
  • Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie denken oder merken, dass sie sexuell belästigt wird.
  • Ermutigen Sie sie, sich aktiv zur Wehr zu setzen.
  • Begleiten Sie sich zu Besprechungen mit der Beratungsstelle.
  • Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person.
  • Machen Sie Vorgesetzte auf die Belästigungen aufmerksam.
  • Stellen Sie sich als Zeugin / Zeuge zur Verfügung. Sie sind gegen Rachekündigungen geschützt.
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass auch in Ihrem Betrieb präventive Massnahmen gegen sexuelle Belästigung ergriffen werden.

 

 

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