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Übertragung eines Stockwerkanteils an einem Stockwerkeigentum und Anwendung des BGBB

13/06/2024 |

Dienststelle für Grundbuchwesen

 

Der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten informiert, dass zur Vermeidung von unnötigem administrativem und finanziellem Aufwand bei der Übertragung eines Stockwerksanteils an einem Stockwerkeigentum die Grundbucheintragung ohne Verfügung nach BGBB erfolgen kann, wenn das Stammgrundstück teilweise in der Landwirtschaftszone liegt, und zwar unabhängig von ihrer Fläche in der Landwirtschaftszone