Medienmitteilung Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Allgemeine Polizeiklausel - Strassenzufahrten und provisorische Seilbahn im Lötschental

Um die Strassenzufahrten und die Erschliessung der Weiler Weissenried, Eisten, des Ostteils von Blatten sowie der Fafleralp und der Alpbetriebe rasch wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, die allgemeine Polizeiklausel zu aktivieren. Diese erstreckt sich auf die Projektierung und den Bau einer Notstrasse zwischen Netzbord und Weissenried, einer Ersatzkantonsstrasse zwischen Weissenried und Eisten, eines Anschlusses an die Fafleralpstrasse und einer provisorischen Seilbahn zwischen Wiler und Weissenried. Sie umfasst auch die erforderlichen Studien für den Wiederaufbau der Kantonsstrasse zwischen Wiler und Blatten sowie die Untersuchungen der Geologie und der Naturgefahren. Die Regulierungsprojekte müssen bis Ende 2027 für die Strassen und bis Ende 2029 für die provisorische Seilbahn eingereicht werden, falls diese realisiert werden soll.

Am Mittwoch, 28. Mai 2025, stürzte eine Masse aus Fels und Eis vom Birchgletscher und vom «Kleinen Nesthorn» ins Lötschental und begrub den grössten Teil des Dorfes Blatten sowie die weiter unterhalb gelegenen Weiler Ried, Oberried und Tännmatten unter sich. Das verheerende Ereignis zerstörte die Kantonsstrasse NG24 zwischen Wiler und Blatten (einschliesslich Schutzgalerie) sowie die Kantonsstrasse NG702 praktisch auf ihrer gesamten Strecke. Die Zufahrt und Erschliessung der Weiler Weissenried und Eisten, aber auch der Fafleralp und weiterer Alpbetriebe wurden ebenfalls vollständig zerstört.

Um diese Verbindungen so schnell wie möglich wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, von der allgemeinen Polizeiklausel Gebrauch zu machen. Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, das heisst die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.

Im vorliegenden Fall ist die allgemeine Polizeiklausel durch die Dringlichkeit der Wiederherstellung der Strassenzufahrten gerechtfertigt, die insbesondere für die Räumungsarbeiten und den Transport der Baumaschinen unerlässlich sind. Zudem ist die Wiederherstellung der Verbindungen unbedingt erforderlich für die Wiederinbetriebnahme der vier vom Bergsturz verschonten Wasserkraftwerke, deren Leitungen ersetzt werden müssen, damit die Bevölkerung zurückkehren und der Tourismus wieder anlaufen kann, und dass damit schliesslich die Landwirtschaft in Gang gehalten und der Zugang zu den Alpbetrieben gewährleistet werden kann.

Die Durchführung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens mit öffentlicher Auflage würde mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen, was angesichts der Notlage eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten, Gutachten oder Studien zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel genehmigt:

  • Bau einer Notstrasse (2.7 Kilometer) Netzbord – Weissenried. Diese Strasse ermöglicht Geländefahrzeugen und Landwirtschaftsmaschinen wieder die Zufahrt nach Weissenried und langfristig auch in den Ostteil von Blatten. Diese Massnahme ist insbesondere wegen des laufenden Alpbetriebs dringend erforderlich. Der Abschnitt Netzbord – Weissenried wird von der Gemeinde Blatten gebaut.
     
  • Der Bau einer Ersatz-Kantonsstrasse für die NG702 zwischen Weissenried und Eisten, einschliesslich eines Anschlusses an die Fafleralpstrasse.
     
  • Eine Variantenstudie zur Analyse verschiedener Optionen für den Neubau der Kantonsstrassen und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
     
  • Geologische Gutachten, die für die Festsetzung des Perimeters der neuen Kantonsstrasse unerlässlich sind.
     
  • Die Projektierung und allfällige Realisierung einer provisorischen Seilbahn Wiler – Weissenried für eine mögliche Inbetriebnahme ab Mai 2026.

Die Regulierungsprojekte müssen spätestens am 31. Dezember 2027 für die Strassenarbeiten und bis zum 31. Dezember 2029 für die provisorische Seilbahn, falls diese realisiert wird, eingereicht und öffentlich aufgelegt werden.

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