Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Lumpy-Skin-Krankheit - Bedingungen für die Rückkehr von Tieren aus der Sömmerung
Nach der Einrichtung einer Überwachungszone und der obligatorischen Impfung von über 2000 Rindern in den Walliser Regionen Champéry, Finhaut und Ferret werden die Bedingungen für die Verbringung von Rindern im Zusammenhang mit der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) präzisiert. Sie können zu Einschränkungen für knapp 100 Walliser Betriebe während des Alpabtriebs führen.
Um die Ausbreitung der der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) einzudämmen, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Impfung von mehr als 2000 Rindern in den Walliser Regionen Champéry, Finhaut und Ferret für obligatorisch erklärt. Damit wurde eine Immunbarriere geschaffen, die den Schweizer Viehbestand vor den in Frankreich festgestellten Ausbrüchen schützen soll.
Im Vorfeld der Alpabtriebe wird klargestellt, dass die Verbringung von Rindern aus der Impfzone nur dann erlaubt ist, sofern folgende Hauptbedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die Haltung in ihrem Herkunftsbetrieb während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 28 Tagen vor dem Datum der Verbringung;
- Die vollständige Impfung aller Tiere in dem betroffenen Gebiet, die vor mindestens 60 Tagen durchgeführt wurde (letzte geimpfte Tiere am
12. August 2025).
Die Verbringung von Rindern innerhalb der Impfzone ist erlaubt, sofern die Tiere sowie alle ihre Bestände seit mindestens 28 Tagen geimpft sind.
Abweichend von diesen Bedingungen dürfen die Tiere vor dem 12. Oktober 2025 (das heisst vor der vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen) unter folgender Hauptbedingung aus der Impfzone in ihren Herkunftsbetrieb ausserhalb der Impfzone zurückkehren:
- Der Bestimmungsbetrieb wird für mindestens 28 Tage gesperrt (Seuchenisolierungsmassnahme). Während dieser Zeit ist jede Verbringung von Tieren verboten und die Aufhebung der Sperre ist nur nach einer vollständigen tierärztlichen Kontrolle des Bestandes möglich. Der Tierhalter muss die tägliche Überwachung sicherstellen und verdächtige Symptome sofort melden.
Knapp hundert Walliser Betriebe sind potenziell von diesen restriktiven Massnahmen betroffen.
LSD ist weder für den Menschen noch für den Verzehr von Fleisch oder Milch gefährlich, stellt jedoch eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Rindern dar, die Fieber, Hautläsionen, Produktionsverluste und schwere wirtschaftliche Folgen verursacht. Die Wachsamkeit und Zusammenarbeit aller Tierhalter sind weiterhin unerlässlich, um die Tiere zu schützen und die günstige sanitäre Situation in der Schweiz aufrechtzuerhalten.
Angesichts der von der Branche geäusserten Befürchtungen und des Vorsorgeprinzips empfiehlt der Kantonstierarzt ausserdem, Veranstaltungen und Zusammenführungen von Rindern im Unterwallis bis auf weiteres abzusagen.
Die vollständigen detaillierten technischen Elemente finden Sie unter:
www.vs.ch/web/scav/dermatose-nodulaire-contagieuse
