Dienststelle für Unterrichtswesen
Schulbeginn 2025–2026 - Eckpunkte und Neuerungen des neuen Schuljahres
Rund 55’000 Walliser Schülerinnen und Schüler sowie Lernende kehren in die Schule zurück: Am 18. August 2025 nehmen die Schülerinnen und Schüler im Oberwallis sowie sämtliche Lernende des Kantons den Unterricht wieder auf und am 21. August 2025 ist es für die Schülerinnen und Schüler im Unterwallis so weit. Auf das Schuljahr 2025–2026 hin tritt ein Handyverbot in allen Walliser Schulen in Kraft. Auf pädagogischer Ebene wird ein stärkerer Fokus auf das Lesen und die Rechtschreibung gelegt, je nach Sprachregion des Kantons. Bei der Berufsbildung wird das neue Lehrbetriebsportal eingeführt.
In den Walliser Schulen beginnt das neue Schuljahr. Insgesamt werden im Schuljahr 2025–2026 rund 55’000 Walliser Schülerinnen und Schüler sowie Lernende die Schulen des Kantons besuchen. Der Anstieg der Schülerzahl setzt sich fort, scheint aber im Vergleich zu den Vorjahren abzuflachen. Die Schülerzahl in der Berufsbildung bleibt stabil.
Handyverbot
Lesen, Schreiben und Rechnen bleiben grundlegende Ziele der Schule. Für die Erreichung dieser Ziele sind überfachliche Kompetenzen wie Zuhören, Kooperieren, Reflektieren, gegenseitiger Respekt sowie ein gelingendes Miteinander von entscheidender Bedeutung
Daher ist es die Priorität des Vorstehers des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, ein friedliches und sicheres Schulklima zu gewährleisten und optimale Rahmenbedingungen für den Erfolg der Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird eine wichtige Massnahme eingeführt: das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen digitalen Geräten für private Zwecke während der Unterrichtszeit.
Diese Massnahme betrifft alle Stufen in der obligatorischen Schule sowie in der allgemeinbildenden und berufsbildenden Sekundarstufe II. Sie gilt auf dem gesamten Schulgelände: u. a. in den Klassenzimmern, auf dem Schulhof (obligatorische Schulzeit), in den Sanitäranlagen und in den Sportanlagen. Sie behält auch während der Zwischenstunden sowie bei Schulausflügen oder
schulischen Veranstaltungen ihre Gültigkeit.
In der obligatorischen Schulzeit kann die Nutzung eines Mobiltelefons oder eines anderen digitalen Geräts aus wichtigen persönlichen Gründen mit Zustimmung der Direktion gestattet werden. In der Sekundarstufe II legen die Schuldirektionen Bereiche fest, in denen die Nutzung dieser Geräte erlaubt ist.
Diese Massnahme soll Schülerinnen und Schüler sowie Lernende vor den negativen Auswirkungen übermässiger Bildschirmzeit auf ihre Entwicklung schützen und Schlafstörungen, Verzögerungen beim Spracherwerb, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen usw. vorbeugen. Zudem trägt sie dazu bei, die psychische Gesundheit zu erhalten sowie soziale Kontakte und zwischenmenschliche Beziehungen zu stärken.
Lehrpersonen können die Nutzung von Mobiltelefonen oder privaten digitalen Geräten für bestimmte Unterrichtseinheiten im Rahmen der Umsetzung des Lehrplans gestatten.
Fokus auf Lesen und Rechtschreibung
Die letzte nationale Erhebung zur Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) im 11. Schuljahr zeigte, dass die Schülerinnen und Schüler im Oberwallis beim Lesen in Deutsch leicht unter dem nationalen Durchschnitt lagen, während die Schülerinnen und Schüler im Unterwallis Schwierigkeiten mit der französischen Rechtschreibung bekundeten.
Zur Verbesserung der Situation wird ab dem neuen Schuljahr an den deutschsprachigen Schulen in allen Fächern der Thematik Lesen besondere Beachtung geschenkt und die Sensibilität dafür gezielt gestärkt. Parallel dazu analysieren die kantonalen Fachkommissionen, wie das Lesenlernen in deutscher Sprache an den deutschsprachigen Schulen langfristig und nachhaltig verbessert werden kann. Im Unterwallis gelten ab diesem Schuljahr in allen Primarschulen neue Westschweizer Lehrmittel für Französisch. Darüber hinaus treten neue Weisungen für den Unterricht und die Bewertung der Rechtschreibung in der obligatorischen Schule in Kraft. Von den Lehrpersonen werden insbesondere eine Stärkung und Festigung des Stellenwerts des Diktats gefordert.
Neues Lehrbetriebsportal
Bei der Berufsbildung fällt das Schuljahr 2025–2026 mit der Einführung eines neuen Online-Portals für alle Walliser Lehrbetriebe zusammen. Die Plattform ermöglicht den Lehrbetrieben insbesondere eine optimale Verwaltung ihrer Lehrverträge sowie ihrer Berufsbildnerinnen und Berufssbildner. Ausserdem können sie darüber auch ihre freien Lehrstellen verwalten und publizieren.
Der Zugang zum Portal wird bis Januar 2026 schrittweise an die Lehrbetriebe zugestellt.
