Einsichtnahme in Archivalien, die einer Schutzfrist unterstehen
Die Archivalien, die einer Schutzfrist unterstehen, können zu wissenschaftlichen Zwecken ober bei einem bestehenden öffentlichen oder privaten Interesse vor Ablauf der Frist eingesehen werden.
Das Formular zum Gesuch um Einsichtnahme muss ausgefüllt und an das Staatsarchiv Wallis retourniert werden. Dieses kümmert sich anhand des gültigen Verfahrens um den Kontakt mit den zuständigen Stellen.
Archives de l'Etat du Valais
Rue de Lausanne 45
1950 Sion
1950 Sion