IP‐07 Anschluss an ein Wärmenetz über 70 kW thermische Nennleistung

Eintrittsbedingungen

  1. Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.

  2. Die bezogene Wärme muss im Minimum zu 75% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.

  3. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.