M-03 Automatische Holzfeuerung bis 70 kW thermische Nennleistung

Eintrittsbedingungen

  1. Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

  2. Die Anlage wird auf einer Höhenlage höher oder gleich 800 m.ü.M. installiert.

  3. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.