M-05 Luft/Wasser Wärmepumpe bis 70 kW thermische Nennleistung

Eintrittsbedingungen

  1. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor‐Wärmepumpen.

  2. Die Anlage ersetzt eine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung.

  3. Die Anlage deckt im Prinzip die Gesamtheit des Wärmebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasser, es sei denn der Zusatz stammt aus erneuerbarer Energie.

  4. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.