M‐06 Sole/Wasser‐, Wasser/Wasser‐Wärmepumpe bis 70 kW thermische Nennleistung

Eintrittsbedingungen

  1. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor‐Wärmepumpen.

  2. Die Anlage ersetzt eine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung.

  3. Die Anlage deckt im Prinzip die Gesamtheit des Wärmebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasser, es sei denn der Zusatz stammt aus erneuerbarer Energie.

  4. Bei Gebäude bei welchen die notwendige Leistung zur Produktion von Warmwasser, im Vergleich zur Heizung des Gebäudes / Lüftung, höher als ein Mittelwert ist, kann ein Teil des Bedarfs durch fossile Energien gedeckt werden. Eine Heizung mit elektrischem Widerstand ist nicht erlaubt.

  5. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht.