M‐06 Sole/Wasser‐, Wasser/Wasser‐Wärmepumpe
Eintrittsbedingungen
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Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor‐Wärmepumpen.
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Die Anlage ersetzt eine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung.
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Die Anlage deckt im Prinzip die Gesamtheit des Wärmebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasser, es sei denn der Zusatz stammt aus erneuerbarer Energie.
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Bei Gebäude bei welchen die notwendige Leistung zur Produktion von Warmwasser, im Vergleich zur Heizung des Gebäudes / Lüftung, höher als ein Mittelwert ist, kann ein Teil des Bedarfs durch fossile Energien gedeckt werden. Eine Heizung mit elektrischem Widerstand ist nicht erlaubt.
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