31.03.2025 1720 Private Schuldzinsen Die ausgewiesenen Schuldzinsen auf Privatschulden sind unter dieser Rubrik in Abzug zu bringen. Der Abzug ist höchstens im Umfang der gesamten steuerbaren Brutto-Vermögenserträge und weiteren Fr. 50‘000.- möglich. document Weisung private Schuldzinse (Download) KS 22 – Beschränkung des Schuldzinsabzugs (Download) Baukreditzinse (Download)