Reportage

Porträt

Zu Besuch

  • Während Savièse für seine sonnige Lage oberhalb von Sitten bekannt ist, wissen wenige, dass sich die Gemeinde von der Talebene bis zu den Gletschern erstreckt und mit seinen vielfältigen Landschaften und hübschen Dörfern rund um St-Germain ein wahres Paradies ist. Sylvain Dumoulin nimmt uns mit in seine Gemeinde und stellt uns deren Sehenswürdigkeiten und Schätze vor: eine kaum bekannte Burgruine, ein lokales Motto, eine kulinarische Spezialität und ein traditionsreiches Fest. WeiterlesenÜber »
  • Zu Besuch in Salvan

    Von der «Pierre Bergère» aus, einem neun Meter hohem Findling inmitten des Dorfes, hat man freien Blick über ganz Salvan. Die Gemeinde mit ihren 1 500 Einwohnern strotzt nur so vor ehrgeizigen Projekten. Yves Fournier ist unser heutiger Reisebegleiter und erzählt uns von der nagelneuen Schule, der sich im Umbau befindenden Eisbahn im Freizeitzentrum Le Tinderet, dem Tunnel und dem Aufzug, der den künftigen TMR-Bahnhof mit der Talstation der neuen Gondelbahn von La Creusaz verbinden wird. Hinzu kommt noch das Projekt des regionalen Naturparks Vallée du Trient, in dem sich sieben Gemeinden zur Erhaltung und Aufwertung des Naturerbes zusammengeschlossen haben. Die Dynamik dieser Gemeinde ist unübersehbar! WeiterlesenÜberZu Besuch in Salvan »
  • En visite sur la Weritzalp

    Die Weritzalp ist sehr wahrscheinlich nicht die bekannteste im ganzen Lötschental. Muss sie auch nicht. Eigentlich ist die Weritzalp, erreichbar von Wiler aus, aber auf Blattener Gemeindegebiet, eine Alp wie jede andere. Sagen nicht die Autoren dieses Textes, sondern Michael Rieder, bei dem wir heute zu Besuch sind. WeiterlesenÜberEn visite sur la Weritzalp »
  • Zu Besuch in Ayer

    Im touristisch aufstrebenden Val d’Anniviers hat sich das urchige Dörfchen Ayer seinen Charme bewahrt und legt grossen Wert auf Brauchtum und Tradition. Wir begleiten Adrienne Melly bei einem Besuch in ihrer Wahlheimat. WeiterlesenÜberZu Besuch in Ayer »
  • Zu besuch in Vollèges

    Als Eingangstor zum Val de Bagnes präsentiert sich Vollèges oft als der kleine Bruder des benachbarten Verbier. Bei näherem Betrachten bietet die Destination aber unzählige Gründe für einen Besuch. Berndard Abbet nimmt uns mit auf einen Spaziergang durch sein Heimatdorf. WeiterlesenÜberZu besuch in Vollèges »
  • St. Niklaus

    St. Niklaus ist mehr als nur ein Durchgangs- oder Ausgangspunkt für Gipfelstürmer. Es ist ein Ort voller Geschichten und Traditionen, an dem man die Vielfalt des Walliser Kulturerbes entdecken kann. WeiterlesenÜberSt. Niklaus »
  • in Euseigne

    Seine Berühmtheit verdankt das Dorf Euseigne den Erdpyramiden. Für Sylvia Sierro-Cina, administrative Mitarbeiterin bei der Dienststelle für Gesundheitswesen, hat das Dörfchen aber weit mehr zu bieten. Seit 14 Jahren lebt die « Pharaonin », wie sie von manchen Kolleginnen und Kollegen scherzhaft genannt wird, nun schon in Euseigne und begleitet uns heute auf einem Dorfrundgang. WeiterlesenÜberin Euseigne »
  • in La Bâtiaz

    Mit seiner Burg und den schmucken Gässchen erfreut sich das Stadtviertel La Bâtiaz weit über die Gemeindegrenzen von Martinach einer gewissen Berühmtheit. Wir begleiten Sandra Moulin-Michellod, spezialisierte Sachbearbeiterin in der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), bei einem Spaziergang durch ihren geliebten Herkunftsort, der voller Kindheitserinnerungen steckt. WeiterlesenÜberin La Bâtiaz »
  • Gondo

    « Gondo ist nicht nur das Unwetter. Gondo ist noch viel mehr. » Yannick Squaratti, Strassenwärter und Gemeinderat zeigt uns die verborgenen Schätze Gondos. WeiterlesenÜberGondo »
  • in Miège

    Unsere Reise führt uns nach Miège. Richter Patrick Schriber nimmt uns mit auf eine Entdeckungsreise in seine Wahlheimat. Der Mann des Gesetzes arbeitet am Zwangsmassnahmengericht (ZMG) und am Straf- und Massnahmenvollzugsgericht (StMVG) in Sitten. Geboren wurde er in Siders, 2001 zog es ihn von der Talebene an den Weinberg. In Miège fühlt sich der 50-Jährige wohl, denn er schätzt die Fröhlichkeit und Offenheit der Einwohner, sowie das rege Vereinsleben. Willkommen im Winzerdorf, das – wie wir sehen werden –, einiges mit Kalabrien gemein hat. WeiterlesenÜberin Miège »

Dialog

Info

Glosse

Ratgeber

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ratgeber: Sexuelle Belästigung

Nur ein harmloser Flirt oder bereits sexuelle Belästigung?

Eine im Jahr 2007 in der Schweiz durchgeführte Untersuchung stellt fest, dass sich 28 Prozent der befragten Frauen und 10 Prozent der Männer im Verlauf ihres bisherigen Arbeitslebens sexuell belästigt oder durch entsprechendes Verhalten gestört gefühlt haben. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann für die Betroffenen vielseitige Folgen haben. Weniger Freude an der Arbeit, Misstrauen gegenüber Arbeitskolleginnen und –kollegen, eine abnehmende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, gesundheitliche Konsequenzen körperlicher und psychischer Art und im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes.

Unter dem Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Dies kann durch Worte, Gesten oder Taten geschehen. Um beurteilen zu können, ob es sich bei einem Verhalten lediglich um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und –kollegen oder um einen Fall von sexueller Belästigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Nicht die Absicht der belästigenden Person ist ausschlaggebend, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt. Ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

Ein Flirt

  • ist eine gegenseitige Entwicklung
  • ist aufbauend, bestärkend
  • ist von beiden Seiten erwünscht
  • stärkt das Selbstwertgefühl
  • löst Freude aus
  • macht den Arbeitsalltag schöner
  • respektiert die persönlichen Grenzen

Sexuelle Belästigung

  • ist eine einseitige Annäherung
  • ist erniedrigend, beleidigend
  • ist von einer Person nicht erwünscht
  • untergräbt das Selbstwertgefühl
  • löst Ärger aus
  • vergiftet die Arbeitsatmosphäre
  • verletzt persönliche Grenzen

Wie kann ich mich wehren?

Der Staat Wallis ist als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein belästigungsfreies Klima zu schaffen. Wenn Sie sich im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt fühlen, haben Sie das Recht, sich zu wehren.

 


Direkt stoppen

Teilen Sie der Person, die Sie belästigt, direkt mit, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird. Wenn dies nicht genügt, sagen Sie der Person, dass Sie sich beschweren werden, wenn das belästigende Verhalten nicht aufhört.


Ereignisprotokoll erstellen

Schreiben Sie auf, was sich ereignet hat (belästigende Person/en, Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung. Notieren Sie auch, was Sie gegen die Belästigung unternommen haben. Halten Sie fest, ob es für den Vorfall Zeuginnen oder Zeugen gibt. Sprechen Sie diese darauf an und fragen Sie, ob sie zu einer Aussage bereit wären.


Einen Brief schreiben

Wenn Sie Angst davor haben, sich mit der belästigenden Person direkt auseinanderzusetzen, oder damit keinen Erfolg haben, versuchen Sie es mit einem Brief. Halten Sie schriftlich fest, was Sie stört, und fordern den Adressaten, die Adressatin auf, das belästigende Verhalten künftig zu unterlassen. Machen Sie sich von diesem Brief eine Kopie.


Kolleginnen, Kollegen einbeziehen

Sprechen Sie mit anderen Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz. Vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird, und Sie können gemeinsam mit den anderen reagieren.


Hilfe in Anspruch nehmen

Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen. Das Büro für Mitarbeiterunterstützung und Konfliktmanagement steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.


Rechtliche Schritte als letzte Konsequenz

Wenn die zuständige Stelle in Ihrem Betrieb trotz Ihrer Hinweise nichts unternimmt oder wenn Sie eine ausserbetriebliche Lösung vorziehen, steht Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Fassen Sie rechtliche Schritte ins Auge, lassen Sie sich am besten beraten, z.B. von spezialisierten Stellen wie Gleichstellungsbüros und Beratungsstellen, von Ihrer Gewerkschaft, bzw. Ihrem Personalverband oder von einer Anwältin oder einem Anwalt.

 

Wie kann ich belästigte Kollegen unterstützen?

  • Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden.
  • Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie denken oder merken, dass sie sexuell belästigt wird.
  • Ermutigen Sie sie, sich aktiv zur Wehr zu setzen.
  • Begleiten Sie sich zu Besprechungen mit der Beratungsstelle.
  • Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person.
  • Machen Sie Vorgesetzte auf die Belästigungen aufmerksam.
  • Stellen Sie sich als Zeugin / Zeuge zur Verfügung. Sie sind gegen Rachekündigungen geschützt.
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass auch in Ihrem Betrieb präventive Massnahmen gegen sexuelle Belästigung ergriffen werden.

 

 

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