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Finanzielle Hilfe für Asylbewerbende
Finanzielle Hilfe
Asylbewerbende haben Anrecht auf Sozialhilfe gemäss den Spezialbestimmungen des Asylrechts.
Im allgemeinen ist diese Hilfe geringer als die Hilfe, welche die im Kanton wohnhaften Sozialhilfeempfänger beziehen.