Allgemeine Informationen
Der Unterhaltsbeitrag ist eine privilegierte Forderung und muss vom Schuldner vor allen anderen Verpflichtungen bezahlt werden (der Betrag des laufenden Unterhalts wird bei der Berechnung seines Existenzminimums berücksichtigt).
Der Auftrag der IBU ist die kostenlose Hilfe für Personen, welche die laufenden Unterhaltsbeiträge nicht regelmässig erhalten, auf die sie gestützt auf einen gültigen Rechtstitel Anrecht haben. Die IBU handelt auf Grundlage einer Vollmacht-Abtretungserklärung der begünstigten Person.
Die IBU ist eine Stelle zur Durchsetzung der in einem Unterhaltstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge und es liegt nicht in ihrer Zuständigkeit, diese abzuändern.
Damit ein Dossier eröffnet werden kann, müssen die begünstigten Personen (minder- oder volljährig) ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Wallis haben und dort ständig wohnhaft sein. Daraus folgt, dass sie ihre Papiere deponiert haben und über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen müssen.
Sofern eine Person der IBU das Mandat anvertraut, werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Sie erteilt Auskünfte oder Ratschläge.
- Sie trifft die erforderlichen Vorkehrungen für das Inkasso des laufenden Unterhalts oder der Rückstände, die maximal in den letzten 6 Monaten vor der Dossiereröffnung fällig geworden sind. Die IBU tritt mit den Schuldnern in Kontakt, um eine Abzahlungsvereinbarung zu erreichen. Bei Bedarf leitet sie Verfahren auf zivilrechtlicher (namentlich Betreibungen, Schuldneranweisungen und Sicherstellungen) und auf strafrechtlicher Ebene (namentlich Klage wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten) ein.
- Sie kann den Personen in finanziell schwieriger Situation Vorschüsse auf die Unterhaltsbeiträge zu den in der kantonalen Gesetzgebung festgelegten Bedingungen und Grenzwerten gewähren.
Die Person, die eine Unterstützung durch die IBU wünscht, muss sämtliche erforderlichen Unterlagen einreichen und sodann an einem Gespräch zwecks Dossiereröffnung teilnehmen.