Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde am 15. Mai 2014 von der Schweiz ratifiziert. Die Konvention enthält bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie beinhaltet unter anderem das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Information.
Der Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) zielt auf die Umsetzung des Verfassungsartikels ab.
Die neue Fassung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das GRIMB und seine Verordnung, die VRIMB, verpflichten den Kanton, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Aufgaben und die privaten Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Über uns
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) angegliedert.
Unser Mandat
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von seiner Behinderung voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu den Aufgaben des Büros gehören :
- den Vollzug des GRIMB und weiterer behindertenrechtlicher Gesetzesbestimmungen zu koordinieren
- einen regelmäßigen Austausch zu pflegen mit :
- kantonalen und kommunalen Behörden
- Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbietern von öffentlich zugänglicher Leistungen
- Menschen mit Behinderungen, deren Organisationen und dem Bund
- Behörden, Verantwortliche und Anbieter in behindertenspezifischen Angelegenheiten zu beraten
- die betroffenen Departemente und Behörden bei der Anpassung ihrer Gesetze zu unterstützen
- dem Staatsrat Schwerpunkte für die Arbeit auf kantonaler Ebene vorzuschlagen, auf deren Grundlage Massnahmenpläne erstellt werden
- Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite zu stehen, damit sie ihre Rechte geltend machen können
Kontakt
Viviane Bérod Pinho, Leiterin des Büros für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Priska Escher, Spezialisierte Mitarbeiterin des Büros für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK)
Dienststelle für Sozialwesen (DSW)
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
Bahnhofstrasse 23
1950 Sitten
Telefon: 027 606 11 10
bureau-ldiph@admin.vs.ch