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UNTERBRINGUNG VON ASYLBEWERBENDEN
Unterbringung
Unterkünfte für Asylbewerbende werden nach dem prozentualen Anteil ihrer Bevölkerung auf die sozialwirtschaftlichen Regionen verteilt. Diese Personen werden verschiedenen Büros und Aufnahmestellen zugewiesen.
Die Verwaltung aller Kollektiv- und Einzelunterkünfte ist Aufgabe der Direktion in Zusammenarbeit mit den Regionalverwaltungen und umfasst:
- Verwaltung der Mietverträge
- Ausstattungen
- Unterhalt und Wartung
- Zahlung der Kautionen, Mieten und Nebenkosten
- Einkassieren der Mieten bei den erwerbstätigen Asylbewerbenden
- Übergabe der Wohnungen
Die gerechte Verteilung der Asylbewerbenden auf dem Kantonsgebiet sowie die rationelle und systematische Belegung der Unterkünfte sind dabei die Hauptanliegen zur Aufrechterhaltung einer sowohl für die kommunalen Behörden als auch für die einheimische Bevölkerung akzeptablen Aufnahmepolitik.