OHG : Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Die direkt von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (administrative Versorgung, Kastration, Sterilisierung, Abtreibung unter Zwang, Zwangsadoption sowie Verding- und Heimkinder) betroffenen Personen können sich an unsere Opferhilfe-Beratungsstellen wenden. In der Tat hat die Opferhilfe den Auftrag erhalten, die Personen zu begleiten und zu unterstützen, die Opfer von solchen Massnahmen geworden sind. Die Mitarbeiterinnen der Opferhilfe können Ihnen dabei helfen, Dokumente, die Ihnen beim Verstehen Ihrer Vergangenheit helfen könnten, bei kantonalen Archiven oder bei anderen Institutionen anzufordern.
Für weitere ausführliche Informationen konsultieren Sie bitte folgende Internetseite : http://www.fszm.ch/index.html