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Patenschaft für erwachsene und unbegleitete minderjährige Asylbewerbende des Amtes für Asylwesen
Patenschaft für erwachsene und unbegleitete minderjährige Asylbewerbende
Personen und Familien, die daran interessiert sind, eine Person, eine Familie oder einen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbenden intensiv zu begleiten, können sich als Patenfamilie anbieten. Die Patenschaft besteht darin, die betreffende(n) Person(en) mindestens zweimal im Monat zu sich nach Hause einzuladen, wobei der Rahmen und die Bedingungen im Einvernehmen mit den betroffenen Parteien und dem Amt für Asylwesen festgelegt werden.