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EINSCHULUNG VON KINDERN IM ASYLWESEN
Einschulung
Die Verwaltung aller Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Einschulung von Kindern von Asylbewerbenden obliegt dem Departement für Bildung und Sicherheit (DBS) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Asylwesen, das für bestimmte Aufgaben hinzugezogen wird