Unbezahlte Rechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Wurden Ihre Kontrollschilder infolge einer unbezahlten Rechnung betreffend der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch die Kantonspolizei beschlagnahmt?
Es sind folgende Schritte zur Wiederinverkehrsetzung der Schilder nötig:
- Die offenen Beträge bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bezahlen. Nur eine Zahlungsbestätigung, welche von der EZV ausgestellt wird, beendet das Verfahren;
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis mit dem Vermerk "Wiederinverkehrsetzung" (ausser für Anhänger) bei Ihrer Versicherungsgesellschaft verlangen.
Die DSUS händigt Ihnen ein Dokument aus, damit Sie die Kontrollschilder bei der Post abholen können.
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