Hinterlegung der Kontrollschilder

 

Es existieren 3 Hinterlegungsformen:

  • Provisorische Hinterlegung bei der Post:

Die Kontrollschilder können auf einer Poststelle im Wallis hinterlegt und innerhalb einer Frist von 2 Jahren wieder abgeholt werden.
Am Postschalter ist eine Gebühr von CHF 30.-- zu bezahlen.

  • Definitive Hinterlegung bei der DSUS:

Die Kontrollschilder können in unseren Niederlassungen zur Annullation abgegeben oder zugestellt werden. Die bei der DSUS abgegebenen Kontrollschilder werden sofort vernichtet.
Sie können der DSUS diese definitive Annullation mittels untenstehendem Formular mitteilen.

Eine Kontrollschilderhinterlegung unterbricht die Steuerpflicht.
Die Versicherung wird automatisch informiert (ausser für Anhänger).
Im Falle eines Guthabens kann bei unserer Buchhaltung eine Rückerstattung verlangt werden.

  • Endgültige Hinterlegung bei der DSUS durch Zusendung aus dem Ausland​​​​:

Die Kontrollschilder müssen an einen unserer Standorte gesendet werden.
In den Versanddokumenten darf kein Geldwert angegeben werden.
Als Versandgrund ist «Rücksendung von Schweizer Kontrollschildern zur Annullierung» anzugeben.

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion

Bockbartstrasse 6
3930 Visp

Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice

Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch