Periodische, technische Fahrzeugkontrolle
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung (Art. 33 VTS). Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) ist die Zulassungsbehörde. Die periodische Kontrolle wird von kantonalen Experten ausgeführt.
Delegation an den TCS :
Mit Entscheid vom 25. Juni 2008 hat der Staatsrat dem TCS, Sektion Wallis, die Kompetenz erteilt, technische Kontrollen von Fahrzeugen, welche von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt aufgeboten wurden, auf seinen Prüfpisten durchzuführen.
Die Anfahrtspläne zu unseren Prüfzentren sind mit den entsprechenden Piktogramms der Kontakte auf dieser Seite abrufbar.
Dokumente
- Anmeldung für einen Prüfungstermin zur technischen Fahrzeugkontrolle (Download)
- Anerkannte Garagen zur Nachkontrolle der reparierten, leichten Mängel (Download)
- Anerkannte Garagen zur Kontrolle von Mofa (Download)
- Terminverschiebung Fahrzeugkontrolle (Externer Link)
- Arbeitsplan der Kantonalen Verwaltung (Externer Link)