Informationen für die Benutzung von Fahrzeugen und Anhängern auf verkehrsoffenen Strassen für Umzüge

Auf verkehrsoffenen Strassen gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

Nicht immatrikulierte Fahrzeuge
Dürfen nicht auf öffentlichen Strassen fahren und es wird keine Bewilligung erteilt.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder), die den Vorschriften entsprechen
Es muss eine Bewilligung bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt beantragt werden (nicht landwirtschaftliche Fahrt).

Der Antrag muss per E-Mail an die E-Mailadresse SCN-AUTORISATION@admin.vs.ch mit folgenden Informationen eingereicht werden:

  • Kennzeichen inkl. Kopie des Fahrzeugausweises
  • Befahrene Strecke bis zum Startpunkt des Umzugs und Rückfahrt nach dem Umzug inkl. Datum und Uhrzeit (die Bewilligung wird nicht für den Umzug auf einer für die Öffentlichkeit gesperrten Strecke erteilt)
  • Halter und Rechnungsadresse
  • Art der Veranstaltung

Immatrikulierte landwirtschaftliche Fahrzeuge (Spezialkonstruktion), die nicht den Vorschriften entsprechen
Es muss eine Bewilligung bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt und bei der Dienststelle für Mobilität eingeholt werden (Änderung der Länge - Breite - Höhe - versteckte Fahrzeuglichter und andere).

Fahrzeuge mit weissen Kontrollschildern (z.B.: Motorwagen - Lieferwagen und Lastwagen)
Normale Zulassung und Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften: keine Bewilligung erforderlich.

Fahrzeuge mit weissen Kontrollschildern (Sonderkonstruktion), die nicht den Vorschriften entsprechen
Eine Bewilligung muss bei der Dienststelle für Mobilität beantragt werden.

Ausgabe von Tagesschildern für Fahrzeuge, die an Umzügen teilnehmen

Bezüglich der Ausgabe von Tagesschildern (24, 48, 72 oder 96 Stunden) für Fahrzeuge die an Umzügen teilnehmen müssen die folgenden Bedingungen erfüllt und die folgenden Dokumente eingereicht werden:

  • Formular "Gesuch um einen Tagesausweis / Tagesschilder"
  • Original-Fahrzeugausweis
  • Der Antragsteller muss mit Unterschrift auf dem Formular "Gesuch um einen Tagesausweis / Tagesschilder" bestätigen, dass das Fahrzeug alle Sicherheitsgarantien aufweist. Die Behörde kann die Betriebssicherheit selbst kontrollieren oder eine Bestätigung von einer unserer Dienststelle anerkannten Reparaturwerkstatt verlangen.

Fahrzeuge, die den gesetzlichen Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Spezialfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer Sonderbewilligung verkehren, die von der Dienststelle für Mobilität des Kantons Wallis www.vs.ch/sdm ausgestellt wird.