Tagesschilder

Tagesschilder

Tagesschilder werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt.

Der Antragssteller von Tagesschildern muss im Wallis wohnhaft sein oder bereits Halter von Fahrzeugen, die im Wallis angemeldet sind, sein.

Der Gesuchsteller bestätigt auf dem Antragsformular für Tagesschilder, dass das Fahrzeug betriebssicher ist.

Der Beitritt zur Kollektiv-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Die Verwendungsbedingungen sind :

  • unentgeltliche Fahrten

  • Vermietung verboten

  • nicht mehr als 8 Personen nebst dem Fahrzeugführer

  • keine gefährliche Ladung

Die Gebühren der Tagesschilder finden Sie auf dieser Seite. Nach Rückgabe der Kontrollschilder wird der Depot-Betrag gutgeschrieben, abzüglich einer Gebühr im Falle einer verspäteten Rückgabe.

Die Kontrollschilder können wie folgt zurück gegeben werden:

  • an den Schaltern der DSUS in Visp, Sitten oder St-Maurice
  • Zustellung an die DSUS per Post (Datum des Poststempels ist massgebend)

Personen, deren Wohnsitz sich nicht im Wallis befindet, erhalten keine Tagesschilder.

Ein allfälliger Verlust der Schilder muss innerhalb von 24 Stunden der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt mittels Formular "Verlust- oder Diebstahlerklärung" mitgeteilt werden.

Service de la circulation routière et de la navigation 

Plan d'accès - Sion Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice


Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV)