Vorführen eines Fahrzeuges in einem anderen Kanton
Vorführen eines FahrzeugEs in einem anderen Kanton
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons vorführen möchten, müssen Sie unbedingt Ihren Fahrzeugausweis sowie den bestandenen Prüfungsbericht in einer unserer Niederlassungen bis spätestens zum auf dem Aufgebot erwähten Datum vorweisen. Andernfalls werden die vollen Kosten verrechnet.
Service de la circulation routière et de la navigation
Rue de la Dixence 85C
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1951 Sion
Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice
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Email : scn_technique@admin.vs.ch
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