Tourismuspolitik
Die kantonale Tourismuspolitik vereint die Grundsätze der anderen Sektoralpolitiken, des kantonalen Richtplans der Raumentwicklung, der eidgenössischen Tourismuspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Zudem berücksichtigt sie die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Gäste und der touristischen Leistungserbringer.
Die gesetzliche Grundlage der Walliser Tourismuspolitik besteht im Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996. Sie will die Wertschöpfung des Sektors steigern und damit den Wohlstand der Bevölkerung erhöhen. Zudem sollen aber alle Akteure des Tourismus verpflichtet werden, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung einzuhalten.
Die Grundideen der Walliser Tourismuspolitik sind folgende: Lebensqualität, Innovation, Schutz von Natur und Umwelt, qualitative Entwicklung, Kundenorientierung, Professionalisierung und Exzellenz.