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KESB - Beisitzer

Beisitzer

Die KESB ist eine interdisziplinäre Behörde oder Fachbehörde. Die Fachgebiete sind das Recht, die Pädagogik, die Psychologie und die Sozialwissenschaften. Die Ernennungsbehörde muss diese Interdisziplinarität sicherstellen.

Der Beisitzer erbringt der Schutzbehörde eine spezifische Hilfe in einem bestimmten Fall. Der Beisitzer ist kein Experte; er ist ein vollwertiges Mitglied der Schutzbehörde mit der Besonderheit, dass er „auf Abruf" beigezogen werden kann. Der Beisitzer haftet nicht persönlich; primär haftet der Kanton für den aus widerrechtlichen Handlungen oder Unterlassungen des Beisitzers entstandenen Schaden.

Wie die anderen Mitglieder wird der Beisitzer durch den Gemeinderat ernannt. Um diese Ernennung zu erleichtern und mit dem Ziel, eine gewisse Professionalisierung zu fördern, hat das Departement Rahmenvereinbarungen ausgehandelt mit dem Walliser Ärzteverband; der Sektion Wallis des Schweizerischen Treuhand-Verbandes; der Sektion Wallis der Schweizerischen Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten; der Vereinigung der Walliser PsychologInnen und PsychotherapeutInnen; der Sektion Wallis des Verbandes Soziale Arbeit Schweiz.

Dokument

Rahmenvereinbarungen

pdf Ärztlicher Beisitzer (13.08. 2019).pdf
pdf Psychologischer Beisitzer (03.06.2019).pdf
pdf Sozialarbeiter als Beisitzer Oberwallis (01.06.2019).pdf
pdf Sozialarbeiter als Beisitzer Unterwallis (18.03.2019).pdf
pdf Treuhänderischer Beisitzer (05.04.2019).pdf

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