Energiegesetz - Vernehmlassung zum neuen kantonalen Energiegesetz - Dokumente zur Vernehmlassung
Dienststelle für Energie und Wasserkraft
Der Staatsrat hat entschieden, das neue kantonale Energiegesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Nachdem die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 2004 stammen, ist man der Meinung, dass es dringend ein Gesetz braucht, das den heutigen Herausforderungen im Energiebereich gewachsen ist. Gemäss Entwurf sollen so die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden, die bereits in zahlreichen Kantonen eingeführt wurden. Das Gesetz beruht auf der breiten Zustimmung des Volkes zum eidgenössischen Energiegesetz sowie auf der kantonalen Energiestrategie 2060 «Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung», bei denen die Energieeffizienz und die Förderung von erneuerbaren Energien zentral sind.