Haut Val de Bagnes - Eine Galerie und eine Seilbahn und sollen Zugang dauerhaft sichern
Der Staatsrat hat entschieden, die am 31. Juli 2024 eingesetzte allgemeine Polizeiklausel zu ergänzen und zu ändern, um eine zeitnahe Wiederherstellung des Strassenzugangs zum Haut Val de Bagnes zu ermöglichen. Nach eingehenden Untersuchungen wurden ergänzende Varianten geprüft, die eine dauerhafte Sicherung des Gebiets ermöglichen, unter Berücksichtigung der noch in Bewegung befindlichen Erdmassen. Um einen sicheren Zugang zu den Dörfern Lourtier, dem Haut Val de Bagnes und Sarreyer zu gewährleisten, soll eine gedeckte Galerie auf der Strasse Champsec – Lourtier, eine provisorische Seilbahn mit einer direkten Verbindung zwischen Champsec und Sarreyer sowie ein Fussweg von Champsec nach Lourtier gebaut werden. Die Frist für den Bau der Strassenbrücke zwischen Lourtier und Sarreyer wird angesichts der komplexen Situation um ein Jahr verlängert.
Die verschiedenen Murgänge, die sich seit dem 3. Juli 2024 in den Wildbach Fregnoley ergossen, führten in der Region Lourtier (Val de Bagnes) zu grossen Schäden und machten zwei Kantonsstrassen unpassierbar. Die eine, zwischen Champsec und Lourtier, wurde unter den Murgängen verschüttet, auf der anderen, zwischen Lourtier und Sarreyer, wurde eine Brücke zerstört. Um in dieser Situation schnelle Abhilfe zu schaffen, setzte der Staatsrat am 31. Juli 2024 die allgemeine Polizeiklausel ein, damit die erforderlichen Arbeiten zur Wiederherstellung dieser Strassenzufahrten zeitnah ausgeführt werden können.
Bis heute kommt es noch regelmässig zu mehreren grossen Murgängen, die das Bachbett des Fregnoley verändern und die Sicherungsarbeiten stören. Diese Murgänge erodieren das Bachbett weiter, was den Bau einer neuen Brücke zwischen Lourtier und Sarreyer erschwert. Zudem wird die Waldstrasse «Route forestière du Soleil», die Verbier-Village mit Sarreyer verbindet, vor allem im Winter eine empfindliche Verkehrsachse bleiben, trotz der umfangreichen Sicherungsarbeiten, die derzeit durchgeführt werden.
Daher und in Anbetracht der Grösse der noch in Bewegung befindlichen, auf 100'000 m3 geschätzten Masse, der Unmöglichkeit vorherzusagen, ob sich diese Masse stabilisieren wird und der Häufigkeit der Murgänge sowie nach weiteren Untersuchungen hat der Staatsrat entschieden, die Polizeiklausel vom 31. Juli 2024 zu ergänzen und anzupassen.
Die allgemeine Polizeiklausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, d.h. die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist.
Somit werden die folgenden Arbeiten zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel bewilligt:
- Der Bau einer gedeckten Galerie auf der Strasse Champsec-Lourtier rechts des Wildbachs Fregnoley, um die Sperrung der der kürzlich wieder in Betrieb genommenen Kantonsstrasse zu vermeiden und die Verbindung zum Dorf Lourtier jederzeit zu gewährleisten. Diese Sicherung der Kantonsstrasse ist auch notwendig, um die Erschliessung der anderen Weiler im Haut Val de Bagnes (Mayens du Revers, Fionnay, Bonatchiesse) sowie des Mauvoisin-Stausees zu gewährleisten. Die gewählte Variante wird vorgeschlagen, nachdem andere mögliche Lösungen, darunter auch der Bau einer Strasse am linken Ufer, den Multikriterien-Analysen nicht standgehalten haben. Die Baukosten für die Galerie, einschliesslich der Sicherung der Strasse, werden auf 7.5 Millionen Franken geschätzt.
- Der Bau einer provisorischen einspurigen Seilbahn als Verbindung zwischen Champsec und Sarreyer, ohne den Wildbach Fregnoley überqueren zu müssen. Zu diesem Zweck muss die Anlage vor dem Winter funktionstüchtig sein. Für den Bau dieser Infrastruktur müssen zwei Stationen und zwei Zwischenstützen errichtet werden. Eine Information der betroffenen Eigentümer, Betreiber oder Dritten hat stattgefunden, und die erforderlichen Einwilligungen der Grundstückseigentümer wurden eingeholt. Die Kosten für den Bau der Seilbahn werden auf 3.9 Millionen Franken geschätzt.
- Der Bau eines kommunalen Fusswegs zwischen Champsec und Lourtier, der wegen der Ungewissheit der Naturgefahren und in der Zwischenzeit des Baus der gedeckten Galerie unerlässlich ist. Der 220 Meter lange Fussweg soll unter anderem den Bewohnern des Haut Val de Bagnes als Durchgang und für die Unterhaltsarbeiten an den Wasserkraftanlagen von Fionnay und Mauvoisin als Zugang dienen.
Darüber hinaus wird die Polizeiklausel vom 31. Juli geändert, indem die Frist für den Wiederaufbau einer Brücke zwischen Lourtier und Sarreyer, der sich als komplexer erweist als erwartet, verlängert wird. Da das Bachbett durch die wiederkehrenden Murgänge ständig erodiert, muss die Lage der Fundamente der künftigen Strassenbrücke noch weiter untersucht werden. Weitere Schwierigkeiten, die es zu lösen gilt, sind die kurvenreiche Geometrie der bestehenden Strasse, der Platzmangel für die Bauarbeiten und die Lage der Hochspannungsleitung. Das Bauwerk wird voraussichtlich eine Spannweite von 100 Metern erreichen, gegenüber den 10 Metern der weggespülten Brücke. Die ursprünglich auf den
31. Juli 2025 festgelegte Frist für die Regulierung der Brücke wurde auf den
31. Dezember 2026 verlängert.
