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Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Das Zivilstandsamt kann ab jetzt die Sonderzeichen osteuropäischer Sprachen abbilden
Ab dem 11. November 2024 können im Schweizer Zivilstandsregister und damit in den amtlichen Dokumenten, bis auf wenige Ausnahmen, alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden.
Ihr Name oder Vorname konnte bei der Erfassung in das Zivilstandsregister nicht mit gewissen dieser Sonderzeichen geschrieben werden? Sie können nun eine Anpassung beantragen.
- Haben Sie ein neues Ereignis, das Sie beim Zivilstandsamt eintragen lassen müssen (Hochzeit, Geburt usw.)? Ab dem 11. November 2024 können Sie gleichzeitig einen Antrag zur Anpassung Ihres Namens stellen.
- Haben Sie kein neues Ereignis, das Sie eintragen lassen müssen? Ab dem 1. Januar 2025 können Sie jederzeit, mithilfe eines Formulars, das zur Verfügung gestellt werden wird, einen Antrag zur Anpassung Ihres Namens stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes.
