Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Japankäfer - Bestätigtes Vorkommen auf Walliser Kantonsgebiet in der Rhoneebene

In verschiedenen Oberwalliser Gemeinden zwischen Raron und Termen wurde der Japankäfer nachgewiesen. Eine Allgemeinverfügung mit spezifischen Massnahmen wurde erlassen. Ziel ist es, den Japankäfer in dieser Region auszurotten und seine Ausbreitung zu verhindern.

Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) ist ein ursprünglich aus Japan stammender Blatthornkäfer. Während er bereits seit 2014 in Norditalien vorzufinden ist, wurde er 2023 erstmals im Wallis in den Gemeinden Simplon und Zwischbergen nachgewiesen. Das Insekt ernährt sich von über 400 Pflanzenarten. Ausgewachsene Exemplare richten grossen Schaden an, indem sie die Blätter, Blüten und Früchte verschiedener Pflanzen, darunter Apfelbäume, Steinobstbäume und Weinreben, fressen. Die Larven ernähren sich von den Wurzeln verschiedener Gräser. Da er eine grosse Bedrohung für die Landwirtschaft und die Umwelt darstellt, gilt der Japankäfer als prioritärer Quarantäneorganismus und ist in der Schweiz wie auch in der Europäischen Union melde- und bekämpfungspflichtig.

In der Walliser Rhoneebene wurden zwischen Ende Juli und Mitte September 2024 etwa 20 Exemplare des Japankäfers nachgewiesen. Die Insekten wurden auf dem Gebiet der Gemeinden Raron, Visp, Lalden, Brig-Glis, Naters, Ried-Brig und Termen entdeckt. Ein einzelnes Exemplar wurde ausserdem in einem Wohnhaus in Siders gefunden. Die Käfer wurden wahrscheinlich über den Strassenverkehrsweg aus Norditalien oder von der Simplon-Südseite eingeschleppt. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) erliess am 29. November 2024 eine Allgemeinverfügung, um die Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. In der Verfügung wird der Perimeter der neuen Befallsherde mit einer Pufferzone für jeden Herd festgelegt. Sie ordnet Bekämpfungsmassnahmen sowie Verbote und Einschränkungen an. Diese beziehen sich auf den Transport von Kompost, Grünabfall, Erde, Rasenrollen, Topfpflanzen und/oder Pflanzen mit Wurzelballen sowie das Reinigen von Geräten und Fahrzeugen, die für Bodenarbeiten oder andere Arbeiten mit Erde verwendet werden. Die betroffenen Gemeinden wurden informiert und die Einhaltung der Massnahmen wird kontrolliert.

Im Jahr 2025 setzt die DLW die Bekämpfung des Schädlings mit Pheromonfallen fort und führt in der Pufferzone eine verstärkte Überwachung ein. Gemäss dem seit 2019 vom Bund erteilten Mandat verlängert sie ausserdem die aktive Überwachung des Kantonsgebiets zur Früherkennung des Japankäfers.

Alle, die einen Japankäfer entdecken, sind verpflichtet, dies der DLW mithilfe eines Formulars zu melden, das unter www.vs.ch/web/sca/scarabée-japonais verfügbar ist. Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen über das Tier aufgeführt.

Illustrationsbild / Japankäfer (Popillia japonica)