News Dienststelle für Landwirtschaft

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 02

Alle gezogenen und selbstfahrenden Sprühgeräte müssen mindestens alle drei Jahre von einer anerkannten Stelle kontrolliert werden. Somit müssen die Spritzgeräte, die letztmals im 2022 getestet wurden, unbedingt im 2025 erneut getestet werden. Die Anmeldungen sind offen.