Info: Coronavirus (COVID-19)

Lockerungen innerhalb der Walliser Kantonsverwaltung

Der Staatsrat plant ab dem 11. Mai 2020 Lockerungen des Lockdowns der Kantonsverwaltung. Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, hat er einen Schutzplan verabschiedet, der für alle Dienststellen gilt.

Die Geschwindigkeit der Wiederaufnahme aller Aktivitäten einer Dienststelle hängt weitgehend von der Möglichkeit ab, die Sicherheit der Mitarbeitenden und Begünstigten zu gewährleisten. So spielen die Art der Aufgaben und Tätigkeiten, die vorhandene Infrastruktur (Büroräumlichkeiten) und andere wichtige Parameter eine ausschlaggebende Rolle für die Dienststellen, beim Entscheid über die vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeiten.

Die Dienstchefs sind in Absprache mit ihrem Departementsvorsteher für die Durchführung der Lockerungsmassnahmen verantwortlich und werden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Wiederaufnahme spezifischer Tätigkeiten ihrer Dienststelle und über besondere Schutzmassnahmen informieren.

Detaillierte Informationen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung finden Sie auf der Intranetseite der Dienststelle für Personalmanagement.

 

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