Reform AHV 21
Das Inkrafttreten der AHV-Reform21, die in der Volksabstimmung vom 25.09.2022 angenommen wurde, ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Da wir auf die Durchführungsbestimmungen dieser Reform warten, sind wir derzeit nicht in der Lage, Auskunft zu den Auswirkungen der Reform auf die Bedingungen des Rentenanspruchs, insbesondere für Frauen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, zu erteilen.
Sie können uns jedoch eine E-Mail mit Ihren persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer, vollständige Adresse) an folgende Adresse schicken: rentes@avs.vs.ch
Sobald detailliertere Informationen verfügbar sind, werden wir Sie gerne auf unserer Website darüber informieren.
Zur Orientierung : Von der schrittweisen Anhebung des Rentenalters sind Frauen betroffen, die zwischen 1961 und 1963 geboren wurden.
Jahrgang |
Referenzalter (ab 2024) |
1961 |
64 Jahre + 3 Monate |
1962 |
64 Jahre + 6 Monate |
1963 |
64 Jahre + 9 Monate |
Für Frauen, welche ab 1964 geboren sind, gilt das Referenzalter 65
Weitere Informationen finden Sie hier.