Hauptaufgaben

Die Kontrollen, die durch das Finanzinspektorat des Kantons Wallis durchgeführt werden, beruhen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980 (FHG).

 

Weitere Aufgaben

Das Finanzinspektorat des Kantons Wallis hat neben den genannten Aufträgen, die ihm durch das FHG übertragen wurden, eine weitere Anzahl von Aufgaben zu erfüllen :