Hauptaufgaben
Die Kontrollen, die durch das Finanzinspektorat des Kantons Wallis durchgeführt werden, beruhen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980 (FHG).
Rechtsgrundlage
FHG - Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980
- Art. 1 - Geltungsbereich (Externer Link)
- Art. 35 - Geltungsbereich, Zweck und Arten der Oberausicht und der Aufsicht (Externer Link)
- Art. 44 - Statut, Aufgaben, fachliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit (Externer Link)
- Art. 45 - Kontrollaufgaben (Externer Link)
- Art. 45a - Revision der Jahresrechnungen (Externer Link)
- Art. 46 - Mitarbeit an Vorschriften, Begutachtung und Beratung (Externer Link)
- Art. 47 - Bereiche der Kontrolle (Externer Link)
- Art. 48 - Zusammenarbeit mit besonderen Organen (Externer Link)
- Art. 49 - Dokumention und Auskunft (Externer Link)
- Art. 50 - Bericht (Externer Link)
- Art. 51 - Dienstverhältnis (Externer Link)
Weitere Aufgaben
Das Finanzinspektorat des Kantons Wallis hat neben den genannten Aufträgen, die ihm durch das FHG übertragen wurden, eine weitere Anzahl von Aufgaben zu erfüllen :