Teilnahmeverzeichnisse und Eignungsverzeichnisse

In öffentlichen Beschaffungsverfahren werden nur Angebote von Anbietern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und dies durch die Einreichung der erforderlichen Bestätigungen nachweisen, berücksichtigt.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse analysiert als zuständige kantonale Behörde, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Eintragung in ein Teilnahmeverzeichnis und/oder Eignungsverzeichnis erfüllt.

Ein Teilnahmeverzeichnis ist das Verzeichnis der Unternehmen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und in dem Sinne als vorqualifiziert gelten, um Angebote für öffentliche Beschaffungsverfahren einzureichen. Wer in einem Eignungsverzeichnis aufgenommen ist, gilt als Unternehmen, welches die von den zuständigen Berufsverbänden festgelegten Kriterien für die Berufsausbildung erfüllt.