FAQ

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Lernende und Studenten

Wie kann ich ein mit dem Rail-Check gekauftes Abonnement stornieren?

Um ein mit dem Rail-Check gekauftes Abonnement zu stornieren und somit eine Rückerstattung zu erhalten, senden Sie bitte die Kaufquittung des Abonnements per E-Mail an railcheck@admin.vs.ch. Das Abonnement wird am Ende des Monats storniert

Welche Strecke wird bei geteiltem Sorgerecht vom Rail-Check übernommen?

Der Fahrweg vom am weitesten von der Schule entfernten Elternhaus wird übernommen, sofern sich dieses im Wallis befindet.

Haben auch im Wallis wohnhafte Lernende mit einem Lehrvertrag ausserhalb des Kantons Anrecht auf einen Rail-Check?

JA. Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:

  • eine Kopie des Lehrvertrags
  • eine Wohnsitzbescheinigung
  • die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen

Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.

Die auf dem Rail-Check aufgeführten Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Strecke "Wohnort - Schulort") sind falsch!

Da Deine Personalien am Schalter kontrolliert werden, kann dieser Rail-Check nicht verwendet werden. Dann muss ein neuer Rail-Check per E-Mail an RAILCHECK@admin.vs.ch beantragt werden.

Wenn Sie bereits im Besitze des Generalabonnements (GA) sind, wie kann die Rückerstattung des Betrages des Rail-Checks erlangt werden?

Sie müssen die Rückerstattung des GA direkt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde mittels des diesbezüglichen korrekt ausgefüllten Formulars, mit den auf dem Formular erwähnten Dokumenten, verlangen:

  • Original Rail-Check
  • Kopie des gekauften Transportausweises
  • Zahlungsbeweis.
Für die Lernende, die ihren Rail-Check ab dem Monat November des Schuljahres benutzen, für das er ausgestellt wurde, was ist der Wert des Rail-Checks?

Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.

Werden die Fahrkosten für Lernende, die an überbetrieblichen Kursen (ÜK) teilnehmen, vom Rail-Check übernommen?

NEIN, diese Kosten tragen die Ausbildungsbetriebe. Bei überbetrieblichen Kursen, die ausserhalb des Kantons stattfinden, werden die Kosten vom kantonalen Berufsbildungsfonds www.fcfp-kbbf.ch übernommen.

Welcher Betrag übernimmt der Rail-Check für die Lernenden, welche eine lehrbegleitende Berufsmatura mit zwei verschiedenen Kursorten absolvieren?

Der Rail-Check übernimmt die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem am weitesten entfernten Kursort entsprechen.

Fällt die Vorlehre mit schulgebundener Ausbildung in den Rail-Check-Leistungsbereich?

NEIN, die Vorlehre ist Teil der obligatorischen Schulzeit, genauer gesagt der Sekundarstufe I. Die Fahrkosten mit den öffentlichen Vehkersmittel werden von den Gemeinden getragen.

Habe ich Anrecht auf einen Rail-Check, wenn mein Wohnort identisch ist mit dem Schulort?

JA, wenn ich mehr als 2.5 km oder mehr als 30 Minuten zu Fuss von der besuchten Schule entfernt wohne.

Haben Lernende, die in einem Verkehrsunternehmen arbeiten (SBB, PostAuto usw.) und ein GA zu einem sehr günstigen Preis erhalten, Anrecht auf einen Rail-Check?

JA. Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.

Mein gesetzlicher Wohnsitz liegt ausserhalb des Kantons Wallis, doch ich absolviere meine Ausbildung im Wallis. Habe ich ein Anrecht darauf, einen Rail-Check zu erhalten?

NEIN, leider ist dieses Angebot per Gesetz ausschliesslich Personen vorbehalten, die im Gebiet des Kantons Wallis ansässig sind (das heisst, dass die Papiere beim Einwohneramt einer Walliser Gemeinde hinterlegt sind).

Haben Jugendliche, deren Eltern in einem Verkehrsunternehmen arbeiten (SBB, PostAuto, usw.) oder ein Elternteil ein GA-Plus Familia besitzt auch Anrecht auf einen Rail-Check?

JA. Jugendliche, die ein GA zu einem Vorzugspreis beziehen können (GA-FVP, GA-Plus Familia) müssen die Rückerstattung ihres Fahrausweises direkt bei ihrer Wohnsitzgemeinde mittels diesem korrekt ausgefülltem Formular verlangen. Der Betrag wird bis zur Höhe des durch den Jugendlichen bezahlten Preises rückerstattet.

Haben die Schüler des 3. oder 4. Jahres der Orientierungsstufe (OS) Anrecht auf einen Rail-Check?

NEIN, die Fahrkosten von Schülern, die das 3. oder 4. Jahr einer Orientierungsstufe besuchen, unterliegen den Gesetzen und Bestimmungen der obligatorischen Schulzeit. Sie fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Ich habe einen Rail-Check erhalten, doch ich bin an diesem Angebot nicht interessiert. Was soll ich tun?

Bist Du an diesem Angebot nicht interessiert, muss der Rail-Check vernichtet werden, z.B. indem dieser zerrissen und zum Altpapier geworfen wird.

Kann der Rail-Check durch ein anderes Familienmitglied benutzt werden, um sein Abonnement am Verkaufsschalter zu bezahlen?

NEIN, der Rail-Check ist persönlich und nicht übertragbar. Der Verkäufer am Schalter ist verpflichtet, Ihre Personalien anhand eines amtlichen Dokuments (Identitätskarte) zu überprüfen. Der von Ihnen gekaufte Fahrausweis muss mindestens die auf Ihrem Rail-Check angegebene Strecke decken.

Wie werden die Rail-Checks finanziert und wieviel beträgt die finanzielle Beteiligung der Eltern?

Betreffend das Reglement über die Übernahme der Fahrkosten für die Lernenden und die Schüler der Sekundarstufe II werden mit dem Rail-Check die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitten übernommen. Letzterer ermöglicht den Erwerb eines Streckenabonnements, 2. Klasse, vom Wohnort bis zum Schulort. 50% des Betrages wird durch den Kanton und der Wohnsitzgemeinde übernommen, der Saldo geht zu Lasten der Eltern.

Studieren

Der erhaltene Rail-Check entspricht nicht der Strecke zwischen meinem Wohnsitz und dem Ort, an dem mein beruflicher Unterricht stattfindet!

Dann muss ein neuer Rail-Check per E-Mail an RAILCHECK@admin.vs.ch beantragt werden.

Haben Studenten einer Fachhochschule (Universität, ETHL, ETHZ, HES-SO Valais, HEP-VS usw.) auch Anrecht auf einen Rail-Check?

NEIN, da deren Bildung nicht Gegenstand der allgemeinen Sekundarstuffe II bildet.

Haben Studenten, die eine Ausbildung an einer Privatschule des Kantons Wallis absolvieren und Kurse auf dem Niveau der allgemeinen Sekundarstufe II besuchen, um einen eidgenössisch anerkannten Titel zu erwerben, Anrecht auf einen Rail-Check?

JA, die Übernahme der Kosten für die öffentlichen Transportmittel erfolgt auf die gleiche Weise wie bei den Studenten der öffentlichen Schulen. Das Departement für Bildung führt eine stets aktualisierte Liste der vom Kanton Wallis anerkannten Privatschulen.

Haben Studenten der allgemeinen Sekundarstufe II, die eine öffentliche Schule ausserhalb des Kantons besuchen, auch Anrecht auf einen Rail-Check?

JA, vorausgesetzt ihr jeweiliger Bildungsweg wurde von dem für Bildung zuständige Departement genehmigt.

Werden die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeits- oder den Praktikumsort (Fachmaturitäten Gesundheit-Sozialarbeit, kaufmännische Berufsmaturität) berücksichtigt?

NEIN, diese Kosten werden vom Rail-Check nicht berücksichtigt.

Lernende

Haben auch im Wallis wohnhafte Lernende mit einem Lehrvertrag ausserhalb des Kantons Anrecht auf einen Rail-Check?

JA. Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:

  • eine Kopie des Lehrvertrags
  • eine Wohnsitzbescheinigung
  • die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen

Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.

Für die Lernende, die ihren Rail-Check ab dem Monat November des Schuljahres benutzen, für das er ausgestellt wurde, was ist der Wert des Rail-Checks?

Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.

Werden die Fahrkosten für Lernende, die an überbetrieblichen Kursen (ÜK) teilnehmen, vom Rail-Check übernommen?

NEIN, diese Kosten tragen die Ausbildungsbetriebe. Bei überbetrieblichen Kursen, die ausserhalb des Kantons stattfinden, werden die Kosten vom kantonalen Berufsbildungsfonds www.fcfp-kbbf.ch übernommen

Welcher Betrag übernimmt der Rail-Check für die Lernenden, welche eine lehrbegleitende Berufsmatura mit zwei verschiedenen Kursorten absolvieren?

Der Rail-Check übernimmt die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem am weitesten entfernten Kursort entsprechen.

Fällt die Vorlehre mit schulgebundener Ausbildung in den Rail-Check-Leistungsbereich?

NEIN, die Vorlehre ist Teil der obligatorischen Schulzeit, genauer gesagt der Sekundarstufe I. Die Fahrkosten mit den öffentlichen Vehkersmittel werden von den Gemeinden getragen.

Habe ich Anrecht auf einen Rail-Check, wenn mein Wohnort identisch ist mit dem Schulort?

JA, wenn ich mehr als 2.5 km oder mehr als 30 Minuten zu Fuss von der besuchten Schule entfernt wohne.

Haben Lernende, die in einem Verkehrsunternehmen arbeiten (SBB, PostAuto usw.) und ein GA zu einem sehr günstigen Preis erhalten, Anrecht auf einen Rail-Check?

JA. Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.