Pflegeausbildung - Spezifische Hilfe

Eine spezifische Hilfe für die Pflegeausbildung

Im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine starke Pflege», die am 28. November 2021 vom Schweizer Volk angenommen wurde und Bund und Kantone auffordert, die Pflege als wesentlichen Bestandteil des Gesundheitssystems anzuerkennen und die Ausbildung auf Tertiärstufe zu fördern, hat der Kanton Wallis auf das akademische Jahr 2024/2025 eine spezifische Hilfe eingeführt. Diese ergänzt das ordentliche System der Stipendien und Studiendarlehen für Studierende des Studiengangs Pflege an der Hochschule für Gesundheit der HES-SO Valais-Wallis sowie an der Höheren Fachschule Gesundheit Valais-Wallis.

 

Grundsatz

Die spezifische Ausbildungshilfe «Pflege» wird subsidiär/ergänzend zum ordentlichen System der Stipendien und Studiendarlehen angewendet.

Es gibt vier mögliche Fälle:

  1. Empfang von ausschliesslich regulärer Hilfe;
  2. Empfang von beiden Arten von Hilfe (regulär und spezifisch);
  3. Empfang von ausschliesslich spezifischer Hilfe;
  4. keine Hilfe.

Die Hilfe zielt insbesondere auf Personen über 25 Jahre ab, solche mit unterhaltsberechtigten Kindern und solche, die eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren oder sich in einer Umschulung befinden.

 

Anspruchsberechtigte

Im Kanton Wallis wohnhafte Personen mit:

  • Schweizer Bürgerrecht (CH)
  • ausländischer Staatsangehörigkeit mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C oder L)
  • Anerkennung von der Schweiz als Flüchtlinge oder Staatenlose
  • Bindung an den Kanton Wallis aufgrund ihres Status als Grenzgänger (Ausweis G)
  • vorläufiger Aufnahmebestätigung (Ausweis F)
  • vorläufigem Schutzstatus (Ausweis S)

 

Anerkannte Ausbildungen

Für die Gewährung dieser spezifischen Hilfe sind folgende Ausbildungen anerkannt:

  • Zulassung und Ausbildung im Studiengang Pflege der Höheren Fachschule Gesundheit Valais-Wallis (HF-G)
  • Zulassung und Ausbildung im Bachelor-Studiengang Pflege der Hochschule für Gesundheit der HES-SO Valais-Wallis (HEdS)

 

Berechnungsmethode

Die Berechnungsmethode basiert auf der ordentlichen Berechnung von Stipendien und Studiendarlehen. Dabei werden aber einige weiter gefasste Bedingungen und gesonderte, vorteilhaftere Regeln für die Person in Ausbildung berücksichtigt.

Die Hilfe entspricht der Differenz zwischen der Ausbildungshilfe, die nach dem ordentlichen System der Stipendien und Studiendarlehen gewährt wird und der Ausbildungshilfe, die mit den Besonderheiten der Berechnung für Pflege-Ausbildungen gewährt wird.

Folgende spezifische Regeln kommen zur Anwendung:

  • gewährte Hilfe nur in Form von Stipendien (nicht rückzahlbar)
  • gesamte jährliche Hilfe (ordentliche Hilfe + Zusatzhilfe Pflege) von maximal 36‘000 Franken
  • Freibetrag in Höhe von 50%, mindestens aber 10‘000 Franken auf das Einkommen der Person in Ausbildung
  • Elternbeitrag zu 80% berücksichtigt bei Personen unter 25 Jahren
  • kein Elternbeitrag berücksichtigt bei Personen über 25 Jahren (von den elterlichen Leistungen unabhängige Berechnung)
  • Kosten zur Deckung des Bedarfs der Person in Ausbildung im persönlichen Budget von über 25-Jährigen mit eigenem gesetzlichem Wohnsitz berücksichtigt
  • pro Kind werden zusätzliche Kosten von 2‘000 Franken zum Budget der Person in Ausbildung hinzugefügt

 

Subventionierung der Verfahrenskosten für die Zulassung sur Dossier

Die Verfahrenskosten für die Zulassung sur Dossier (ZSD) werden einmalig gegen Vorlage des Subventionierungsformulars, des Zahlungsbelegs sowie der Zulassungsbestätigung bis zum 31. Dezember des Jahres der Einschreibung zurückerstattet.

 

Einreichen der Gesuche

Da diese spezifische Hilfe das ordentliche System der Stipendien und Studiendarlehen ergänzt bzw. subsidiär zu diesem ist, genügt es, ein Gesuch um Stipendien und Studiendarlehen zu stellen. Für die Studierenden des Studiengangs Pflege an der Hochschule für Gesundheit der HES-SO Valais-Wallis und an der HF Gesundheit Valais-Wallis wird eine zusätzliche Bearbeitung vorgenommen.

Informationen zur Gesuchstellung finden Sie auf der Internetseite Gesuch um ein Stipendium oder Ausbildungsdarlehen.

 

Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten

Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen

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