Über die Kantonale Baukommission (KBK)

Hier finden Sie Informationen über die Kantonale Baukommission und insbesondere über das Kantonale Bausekretariat und die Baupolizei.

Das Kantonale Bausekretariat (KBS) informiert und unterweist Bürger/innen und Gemeinden im Bereich der Baubewilligungen, hauptsächlich über solche ausserhalb der Bauzone.

Bei Dossiers in die Zuständigkeit des Gemeinderats sind die Mitarbeiter/innen des KBS die Ansprechpartner/innen für die Gemeindebehörden. Sie erteilen keine Auskünfte an Privatpersonen.

Das KBS ist dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements unterstellt, es untersucht und bereitet die baubewilligungspflichtigen Dossiers in Zuständigkeit der KBK vor und besorgt das Sekretariat der KBK (Verfassen der Entwürfe für die Entscheide der Behörde, Organisation der Sitzungen etc.). Es erfüllt die ihm aufgetragenen baupolizeilichen Aufgaben (Ortsschauen, baupolizeiliche Berichte, mündlich verhängte Baustopps, Verfassen von Entscheiden etc.). Bei Projekten von wirtschaftlicher Bedeutung (Hotels, öffentliche Gebäude etc.) organisiert das KBS, vor der Eingabe des Baugesuchs und auf Antrag des Gesuchstellers/Auftragnehmers, eine Arbeitssitzung mit den kantonalen Organen, um die wichtigsten Aspekte des Dossiers zu behandeln (Spezialbewilligungen, beizubringende Unterlagen etc.).

Ausserdem ist das KBS besorgt für:

  • einen Schalter- und Auskunftsdienst, insbesondere für Gesuche ausserhalb der Bauzone und für den Bereich der Baubewilligungen;
  • die formelle Prüfung der Baudossiers;
  • die Anhörung der Fachdienststellen;
  • die Weiterleitung der Ergebnisse dieser Anhörung an die Gemeindeverwaltungen;
  • das Sekretariat der Kantonalen Baukommission (KBK);
  • die Vorbereitung der der KBK vorzulegenden Dossiers;
  • die Funktion der Baupolizei für Projekte ausserhalb der Bauzone;
  • die Ausstellung von Wohn- und Nutzungsbewilligungen

Adresse

Kantonales Bausekretariat und Baupolizei
Rue des Creusets 5

CP 670

1950 Sion

Telephone 

027 / 606 37 81

E-mail 

Secretariat.CCC@admin.vs.ch

 

Die KBK ist die zuständige Behörde des öffentlichen Baurechts für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und für Projekte, bei denen sich die Gemeinde (als Grundeigentümerin, Gesuchstellerin etc.) in einem Interessenkonflikt befindet.

Die KBK ist ein unabhängiges Organ und administrativ dem für das Bauwesen zuständigen Departement angegliedert. Ihre Mitglieder werden vom Staatsrat für die Dauer einer Verwaltungsperiode ernannt. Ihr Mandat kann erneuert werden. Der Staatsrat setzt die Entschädigung der Mitglieder fest. Die KBK besteht aus sechs Mitgliedern:

Drei Mitglieder, die aus den drei Kantonsteilen und ausserhalb der kantonalen Verwaltung zu wählen sind und von denen das eine das Präsidium und die beiden anderen das Vize-Präsidium übernehmen. Derzeit sind dies:

Pascal Varone, Präsident, Architekt (für das Mittelwallis)

Sara Martinez BravoVizepräsidentin, Architektin (für das Unterwallis)

Hans-Jörg Arnold, Vizepräsident, Architekt (für das Oberwallis)

Überdies haben in der KBK drei Vertreter/-innen der für die Raumplanung, für den Hochbau und für juristische Fragen verantwortlichen Dienststellen des zuständigen Departements Einsitz. Sie können sich vertreten lassen. Derzeit sind dies:

Jean-Philippe Bagnoud, Mitglied, Adjunkt der Dienststelle für Raumentwicklung

 

Rita Wagner Seiler, Mitglied, Stellvertreterin des Kantonsarchitekten (Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe)

Rachel Duroux, Mitglied, Chefin des Verwaltungs- und Rechtsdienstes des DMRU

Aufgaben der KBK

Die KBK behandelt Baugesuche für Projekte ausserhalb der Bauzone und Baugesuche, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet.

Die KBK behandelt baupolizeiliche Dossiers, die Parzellen betreffen, die ausserhalb der Bauzone liegen.

Auf Anfrage der Gemeinden erstellt die KBK Vormeinungen zur Architektur oder zur Integration in die Landschaft.

Im Rahmen bestimmter Projekte (Seilbahnen) verlangt das Bundesamt für Verkehr ebenfalls eine Vormeinung zur Architektur oder zur Integration in die Landschaft.

 

Die KBK tritt jeden Donnerstag und jeden zweiten Dienstag (Delegation) zusammen. In der Plenarsitzung behandelt sie die Dossiers der Baugesuche und der Baupolizei.

 

Darüber hinaus wird die KBK zu Sitzungen mit Gemeinden und dem Bund hinzugezogen, vor allem bei Grossprojekten.

Adresse

Kantonale Baukommission
Rue des Creusets 5
Postfach 670
1950 Sion

E-mail 

CCC-KBK@admin.vs.ch

Telephone

027 606 37 81

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Fortschritt des Dossiers (Stand der Konsultation bei den kantonalen Behörden) laden wir Sie ein, unsere Seite zum Dossierstand zu konsultieren:  Abfrage der Baudossiers


Für allgemeine Fragen oder zur Einsichtnahme des Amtsblatts steht Ihnen das Sekretariat des SeCC am Schalter oder telefonisch von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr (an Feiertagen bis 16:00 Uhr) unter der Nummer 027 606 37 81 zur Verfügung.

Unsere technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBS stehen Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit Dossiers, die von der KBK behandelt werden, zur Verfügung:

Unsere Inspektoren und Inspektorinnen, die mit der Untersuchung und Feststellung von Sachverhalten in baupolizeilichen Dossiers betraut sind, geben weder telefonisch noch schriftlich Informationen über hängige Dossiers weiter. Alle Anfragen im Zusammenhang mit einem hängigen Verfahren müssen schriftlich an die KBK gerichtet werden.