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Sonderbewilligungen

Im Jahr 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikominderung und nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verabschiedet. Eines der Ziele ist es, die Verwendung von PSM mit besonderem Risikopotenzial bis 2027 im Vergleich zum Zeitraum 2012-2015 um 30 % zu reduzieren.

Gemäss der Direktzahlungsverordnung 2023 dürfen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit einem hohen Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder das Grundwasser enthalten, grundsätzlich nicht im Rahmen des ÖLN eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter SCA / Startseite / Pflanzenschutz / Sonderbewilligungen, insbesondere die Liste der betroffenen Wirkstoffe und die Bedingungen für eine Sonderbewilligung.

Sondergenehmigung

- im Obstbau

- im Gemüseanbau

- bei Beeren