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Abdrift und Abschwemmung


Rebberg im Oberwallis ©gianluca-colla, www.vitivini.ch

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Landwirte verpflichtet, Massnahmen gegen die Risiken der Abdrift und der Abschwemmung zu ergreifen. Diese Massnahmen werden im Rahmen der Direktzahlungen kontrolliert.


Abdrift: Teil der Spritzbrühe, der sein Ziel nicht erreicht und in Form von feinen Tröpfchen durch die Luft aus der Parzelle getragen wird.


Abschwemmung: Bei Niederschlägen werden die PSM durch das auf der Oberfläche abfliessende Wasser von der Parzelle wegtransportiert. Die PSM können in diesem Fall im Wasser gelöst oder an Bodenpartikel gebunden sein.
 

Amt für Direktzahlungen

Korrespondenzadresse

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CP-621
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Temporäre physische Adresse ab September 2024

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