Pflege / Anforderungen

(gemäss DZV für BFF 1-2)

Durch die Pflege der begrünten Zone kann diese ihre Funktionen erfüllen. Ziel ist es, die Lebensräume zu diversifizieren: 

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV

Qualitätsstufe I

Anrechnungsfläche und Düngung

 Pflanzenschutzmittel

  • Nur Blattherbizide im Unterstockbereich auf einer Breite von max. 50 cm
  • Einzelstockbehandlung von Problempflanzen
  • Nur biologische oder biotechnische Methoden gegen Insekten, Milben und Pilzkrankheiten oder chemisch-synthetische Produkte der Klasse N (schonend für Raubmilben, Bienen und Parasitoide)

Mähen

  • Alternierend in jeder zweiten Fahrgasse. Auf derselben Fläche muss ein Intervall von 6 Wochen eingehalten werden
  • Kurz vor der Weinernte Mähen der ganzen Fläche erlaubt
  • Mulchen erlaubt

Bodenbearbeitung

  • Jährlich in jeder zweiten Fahrgasse oberflächliches Einarbeiten des organischen Materials (Mulch) erlaubt

Wendezone und private Zufahrtswege (Böschungen, angrenzende Flächen)

  • Bodenbedeckung mit natürlicher Vegetation
  • Keine Düngung
  • Keine Pflanzenschutzmittel; Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt

Ausschlusskriterien

  • Fettwiesengräser und Löwenzahn: Deckungsgrad mehr als 66% der Gesamtfläche (Rebfläche und Wendezone), oder
  • Invasive Neophyten: Deckungsgrad mehr als 5% der Gesamtfläche

Verpflichtungsdauer

  • Mindestens 8 Jahre

Qualitätsstufe II

  • Für die Erreichung der Qualität muss die Fläche die nötigen Indikatorpflanzen und Strukturen aufweisen
  • Abweichungen von den Grundsätzen der Qualitätsstufe I können in Absprache mit den kantonalen Naturschutzbehörden genehmigt werden. 

Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Massnahmen für Flora und Fauna

  • Auf Herbizideinsatz im Unterstockbereich verzichten (z.B. wenig konkurrenzierende Sorten pflanzen, ein Unterstockmulchgerät oder Unterstockräumer verwenden)
  • In den Fahrgassen eher mähen statt mulchen, um Kleintiere zu schützen
  • Falls die Kultur es erlaubt, das Schnittintervall auf 8 Wochen erhöhen, um den Druck auf Pflanzen und Tiere zu minimieren
  • Eine periodische, oberflächliche Bodenbearbeitung begünstigt Frühlings-Zwiebelpflanzen wie z. B. den Wiesen-Gelbstern
  • Nahe des Rebberges Strukturen wie Steinhaufen, Trockensteinmauern, Hecken oder Einzelbäume anlegen oder pflegen
  • Spärlich bewachsene Pionierstandorte (Feldwege, Lössböschung) sind wichtig für Wildbienen und Grabwespen um ihr Nest zu graben