FAQ Rebberg des 21. Jahrhunderts

Ich möchte am Projekt teilnehmen und von den A-fonds-perdu-Beiträgen profitieren, weiss aber nicht, wo ich anfangen oder welche Schritte ich unternehmen soll.

Zuerst sollten Sie sich mit dem Projekt vertraut machen, indem Sie die Dokumente lesen, die auf der entsprechenden Website zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den technischen Leitfaden. Wenn Sie nach dieser Lektüre noch Hilfe benötigen, können Sie sich mit dem Projektleiter in Verbindung setzen, der Sie bei der Fertigstellung Ihres Dossiers begleiten wird.

 

Ich habe gehört, dass es zu kompliziert sei, Unterstützung zu erhalten. Stimmt das?

Auf keinen Fall! Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, ist das Verfahren ziemlich einfach: Füllen Sie einfach das Gesuchsformular aus, listen Sie die betroffenen Parzellen auf und beschreiben Sie kurz Ihr Projekt. Das Ganze können Sie online machen, ohne auch nur ein Blatt Papier auszudrucken. Mit wenigen Klicks ist Ihr Dossier bereit für die Prüfung.

Wie lange dauert die Analyse meines Dossiers?

Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Frist variiert je nachdem, wie viele Dossiers eingegangen sind. In der Regel werden Sie einen Monat nach der Einreichung Ihres Gesuchs kontaktiert, um eine Besichtigung vor Ort zu vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie auch genauere Informationen über den Stand Ihres Gesuchs.

Ich habe den technischen Leitfaden gelesen, habe aber noch offene Fragen.

Keine Panik! Sie können eine E-Mail mit einem Kurzbeschrieb Ihres Projekts an sca-vignoble21@admin.vs.ch schicken. Sie werden rasch eine Antwort erhalten. Wenn Ihre Situation besonders komplex ist und eine gründliche Analyse erfordert, wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen, damit Ihr Gesuch effizienter bearbeitet werden kann.

Ich habe bereits vor dem Start des Projekts Neupflanzungen durchgeführt. Habe ich Anspruch auf die Beiträge?

Wir sind uns bewusst, dass viele Winzerinnen und Winzer in der Vergangenheit bereits viel in ihre Arbeitsmittel investiert haben, aber die Beiträge können nicht rückwirkend gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind nur Arbeiten, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung (VMAAW) durchgeführt wurden. Ausserdem müssen Sie den Subventionsentscheid vor Beginn der Arbeiten erhalten haben, um die Beträge in Anspruch nehmen zu können. Denken Sie daher daran, Ihr Gesuch frühzeitig einzureichen.

Warum muss ich Rechnungen einreichen, wenn die Berechnung der Subventionen auf Pauschalbeträgen beruht?

Die Einführung von Pauschalbeträgen vereinfacht den administrativen Aufwand und sorgt für einen gesunden Markt. Grundsätzlich werden nur die Rechnungen vom Kauf der Stecklinge verlangt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, bestimmte Rechnungen je nach ausgeführten Arbeiten zur Kontrolle und zwecks statistischer Analysen einzufordern. Denn das Projekt Rebberg des 21. Jahrhunderts ermöglicht den Zugriff auf eine grosse Datenmenge, die wertvolle Hilfsmittel wie die Datenblätter von Agridea speisen und das Projekt an sich verbessern können.

Muss ich die erhaltenen Beiträge zurückzahlen?

Die über die VMAAW gewährten Subventionen sind A-fonds-perdu-Hilfen.

Das bedeutet, dass Sie die erhaltenen Beträge nicht zurückzahlen müssen, sofern Sie das subventionierte Material während der gesamten Laufzeit des Vertrags unterhalten.

Wird die subventionierte Produktionseinheit jedoch gerodet, aufgegeben oder schlecht gepflegt, kann eine Rückzahlung prorata temporis verlangt werden. Falls sie verkauft wird, gehen die mit der Unterstützung verbundenen Bedingungen auf den neuen Eigentümer über, der beim Kauf informiert wird (Vermerk BV).

 

Darf ich Material im Ausland kaufen?

In der VMAAW sind keine Beschränkungen hinsichtlich des Landes vorgesehen, in dem die Güter gekauft werden. Es ist also möglich, Material im Ausland zu kaufen.

Es wird jedoch dringend empfohlen, lokalen Geschäften den Vorzug zu geben, insbesondere um die regionale Wirtschaft zu fördern, nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu pflegen und von einem besseren Betreuungs- und Kundendienst zu profitieren.

 

Bis wann kann ich mein Gesuch einreichen?

Anlässlich des Projektstarts dürfen Gesuche für die für 2026 geplanten Pflanzungen ausnahmsweise bis zum 15. August 2025 eingereicht werden.

Danach müssen die Gesuche zwei Jahre vor dem Pflanzdatum zwischen dem 15. Februar und dem 15. August eingereicht werden.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Anhaltspunkt für den einzuhaltenden Zeitplan:

 

Jahr der Umsetzung der Massnahmen

Einreichung Gesuch

2026

bis 15. August 2025

2027

von 15. Februar bis 15. August 2025

2028

von 15. Februar bis 15. August 2026

2029

von 15. Februar bis 15. August 2027

2030

von 15. Februar bis 15. August 2028

 

Um mein Weingut homogener zu gestalten, würde ich gerne eine Parzelle tauschen/verkaufen/kaufen, die an meine Betriebseinheit angrenzt. Welche Schritte muss ich unternehmen, damit die Mutationskosten übernommen werden?

Der Notar muss in der Urkunde auf Artikel 3 VMAAW verweisen und dem Projektverantwortlichen eine Kopie der Urkunde übermitteln. Dieser prüft, ob der Verkaufs- oder Tauschvorgang die Kriterien der Verordnung erfüllt (Art. 10 VMAAW) und stellt die Bescheinigung aus, die für die Befreiung von den Kosten und Grundbuchgebühren erforderlich ist.