Anlegen und Pflege einer Buntbrache
Buntbrachen sind nur in der Tal- und Hügelzone zulässig. Verwenden Sie für das Saatgut nur die vom BLW zugelassenen Mischungen. Derzeit gibt es keine vom BLW zugelassenen Mischungen für die inneren Alpen (= Mittelwallis; Oberwallis). Eine Spontanbegrünung (ohne Saat) kann an geeigneten Standorten vom Kanton bewilligt werden > siehe Merkblatt für Brachflächen mit Spontanbegrünung.
Die Dauer der Brache muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 8 Jahre betragen (sie kann verlängert werden, wenn die ökologische Qualität gegeben ist).
Es ist notwendig, invasive Pflanzen zu bekämpfen. Wenn die auf dem Feld vorhandenen invasiven Pflanzen die toleranzschwelle überschreiten, könnte die Fläche ihren Status als "Brache" und damit ihren Anspruch auf Direktzahlungen verlieren.
Das Mähen ist nicht obligatorisch, trägt aber dazu bei, die ökologische Qualität der Brache zu erhalten.
Informationen zur Vorbereitung des Saatbetts, zur Aussaat und zur Pflege der Brache finden Sie auf diesem Merkblatt.
Zusätzliche Massnahmen zur Brache zur Förderung von Flora und Fauna (www.agrinatur.ch):
- So lange wie möglich am selben Standort belassen
- Regelmässig auf Unkraut und invasive Neophyten kontrollieren
- Auf das Mulchen verzichten, ohne Aufbereiter mähen, dies verursacht viele Schäden bei Kleintieren.
- Ein teilweises Mähen der Brache hat positive ökologische Auswirkungen, da es mehrere verschiedene Vegetationsstadien ermöglicht.
- Legen Sie mit dem Mähgut grosse Haufen auf der Brache an (frei von Problempflanzen!)
- Mehrere Streifen (mindestens 10 m breit) statt einer grossen Fläche anlegen (Vernetzung für Tiere)
- Kleinere Strukturen in der Brache anlegen (Ast- und Steinhaufen, Büsche), um die ökologische Qualität der Brache zu verbessern.
