Pflanzenschutzbehandlungen
Die berufsmässige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) darf nur von Personen mit einer Bewilligung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter deren Leitung ausgeübt werden (Art. 7 ChemRRV). Als berufliche Verwendung gilt die Verwendung mit dem Ziel, ein Einkommen zu generieren.
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