Sonderbewilligungen im Rebbau
Sonderbewilligungen können von der Dienststelle für Landwirtschaft für die Bekämpfung von Schadorganismen erteilt werden, sofern die von Vitiswiss erlassenen Grundanforderungen für den ÖLN im Weinbau eingehalten werden.
Zurzeit besteht eine regionale Bewilligung für die chemische Bekämpfung der beiden Berufskraut-Arten Conyza bonariensis und Conyza sumatrensis bei Vorhandensein von glyphosatresistenten Populationen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden PDF-Dokumenten.