Aktuell
Lumpy skin disease (Dermatitis nodularis LSD)
Bis zum 20. Juli 2025 wurden in Savoyen, Frankreich, 32 bestätigte Ausbrüche der ansteckenden nodulären Dermatitis (LSD) festgestellt. Diese hochansteckende virale Tierseuche betrifft Rinder und wird hauptsächlich durch stechende Insekten (Fliegen, Mücken) übertragen. Für den Menschen besteht kein Gesundheitsrisiko. Infizierte Tiere zeigen in der Regel hohes Fieber, schmerzhafte Hautknoten, Appetitverlust sowie Nasen- und Augenausfluss. Gemäss den derzeitigen Bekämpfungsmassnahmen müssen betroffene Tiere getötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
In der eingerichteten Überwachungszone, die auch den Kanton Genf einschliesst, ist eine Impfkampagne vorgesehen. Bisher ist das Wallis nicht betroffen, auch wenn sich die Überwachungszone den Kantonsgrenzen nähert. Viehhalter werden gebeten, wachsam zu bleiben und jeden Verdachtsfall umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Wie bei der Blauzungenkrankheit besteht der einzige derzeit verfügbare Schutz darin, die Tiere möglichst gut vor stechenden Insekten zu schützen.
Das BLV beobachtet die Lage genau und ergreift in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten alle erforderlichen Massnahmen, um die Einschleppung und Verbreitung der Seuche in der Schweiz zu verhindern.
Weitere Informationen im nebenstehenden Dokument, sowie auf der Website des Bundes
Blauzungenkrankheit
Nach den sehr zahlreichen Fällen der Blauzungenkrankheit (Blauzungenkrankheit der Serotypen 8 und 3 - BTV 8 und 3), die seit Sommer 2024 in der Schweiz nachgewiesen wurden, sind seit Herbst 2024 nur 3 Fälle von BTV- 8 im Unterwallis nachgewiesen worden. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Krankheit im Laufe des Jahres 2025 noch weiter ausbreiten wird, mit noch schwereren klinischen Symptomen, wie es normalerweise im zweiten Jahr eines Seuchenausbruchs der Fall ist.
Schutzmassnahmen, wie Aufstallung ab den frühen Abendstunden und Behandlung mit Repellentien können das Risiko einer Infektion vermindern, bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirksame Methode, um Tiere vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Sie bewahrt nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern verhindert auch massive wirtschaftliche Verluste für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Für die Bekämpfung von BT in der Schweiz ab 2025 wurde ein einheitliches Vorgehen festgelegt. Die Ziele und die anzuwendenden Massnahmen variieren je nach den zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den verfügbaren Bekämpfungsmitteln, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen. Der Veterinärdienst Schweiz wird bei einer Infektion mit dieser Krankheit keine Sperrmassnahmen mehr über betroffene Betriebe verhängen. Nur die Verschiebung (oder Sömmerung) von kranken Tieren bleibt verboten.
Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST), die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen Tiere, die für diese Krankheit empfänglich sind, soweit wie möglich zu impfen. Wenn Sie detaillierte Informationen zur Impfung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebstierarzt, der Sie bei der Umsetzung dieser Präventionsmassnahme anleiten kann. // Weitere Informationen in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLVs.
Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD
Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.
Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren:
• Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
• Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
• Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
• Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)
Vogelgrippe
Seit Mitte Februar 2025 sind in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr aufgetreten. Die geltende dringliche Verordnung zum Schutz des Landes vor der Vogelgrippe wurde daher nicht über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Auch im Wallis wurden die am Ufer des Genfersees geltenden Massnahmen aufgehoben.
Präventionsmassnahmen die auch im Wallis anwendbar sind, gelten aber weiterhin, und sind hier zu finden.