Aktuell

Blauzungenkrankheit

Nach den drei Fällen von Blauzungenkrankheit (Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 - BTV 8), die seit Herbst 2024 im Unterwallis festgestellt wurden, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Restriktionsmassnahmen aufgehoben worden, sobald der Bund die sogenannte Inaktivitätsperiode für den Vektor, der die Krankheit überträgt (Mücken), eingeführt hat, d.h. am 1. Dezember 2024. Diese Periode dauert im Prinzip bis zum 31. März 2025.

Schutzmassnahmen, wie Aufstallung ab den frühen Abendstunden und Behandlung mit Repellentien können das Risiko einer Infektion vermindern, bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirksame Methode, um Tiere vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Sie bewahrt nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern verhindert auch massive wirtschaftliche Verluste für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Für die Bekämpfung von BT in der Schweiz ab 2025 wurde ein einheitliches Vorgehen festgelegt. Die Ziele und die anzuwendenden Massnahmen variieren je nach den zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den verfügbaren Bekämpfungsmitteln, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen. Die Massnahmen werden daher je nach geografischer Verteilung des Serotyps sowie der Verfügbarkeit von Impfstoffen angepasst.

Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST), die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen Tiere, die für diese Krankheit empfänglich sind, soweit wie möglich zu impfen. Wenn Sie detaillierte Informationen zur Impfung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebstierarzt, der Sie bei der Umsetzung dieser Präventionsmassnahme anleiten kann.

 

Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD

Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.

Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren: 

•    Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
•    Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
•    Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
•    Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)

Vogelgrippe

Im Kanton Bern wurde am 5. Januar 2025 und im Gros-de-Vaud am 14. Februar 2025 das Vogelgrippevirus bei einem tot aufgefundenen Wasservogel und einem Schwan nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet, es betrifft also auch die Walliser Ufer des Genfersees. Die Verordnungsänderung ist am Donnerstag, 16. Januar, in Kraft getreten. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Präventivmassnahmen, die auch im Wallis anwendbar sind, finden Sie hier.