Veranstaltungen mit Klauentieren und Werbung

Veranstaltungen mit Klauentieren und Werbung

Veranstaltungen mit Klauentieren umfassen Ausstellungen, Märkte, Auktionen, inoffizielle Ringkuhkämpfe und ähnliche Veranstaltungen, an denen Klauentiere teilnehmen.

Werbung umfasst die Verwendung von Tieren ausserhalb ihrer üblichen Haltung oder Verwendung, für die sie speziell vorbereitet werden. Sie umfasst die Anwesenheit von Tieren bei Veranstaltungen, Präsentationen oder Aufführungen sowie die Verwendung von Tieren zu Werbezwecken oder für Dreharbeiten.

Gesuche sind spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit dem entsprechenden Gesuchsformular beim kantonalen Veterinäramt einzureichen.

Gebühren

Für die Ausstellung, den Entzug oder die Aussetzung der Bewilligung wird eine Gebühr zwischen Fr. 50.- und Fr. 250.- erhoben, die auf dem Reglement über die Tierarztkosten basiert. 

Verantwortung der Organisatoren

Die Organisatoren müssen auf die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung achten. Wenn die Organisatoren für die Betreuung der Tiere verantwortlich sind, müssen sie eine ausreichende Anzahl von Personen benennen, die diese Aufgabe übernehmen können, sowie eine Person, die die Verantwortung für die Betreuung übernimmt. Diese Person muss über die erforderlichen Fachkenntnisse und einen Ausbildungsnachweis für die betreffenden Tiere verfügen und während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

Bei illegalem Verhalten oder wenn die Teilnehmer die vorgesehenen Vorschriften nicht einhalten, muss der Organisator die notwendigen Massnahmen treffen.

Verantwortung der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften achten, insbesondere in Bezug auf den Transport und die Haltung von Tieren. Den Teilnehmern ist es verboten, nicht zugelassene Zuchtformen (Tiere mit züchterischen Einschränkungen) auszustellen oder zu verwenden.

Tiergesundheit und Tierverkehr

Es dürfen nur gesunde Tiere vorgeführt werden, die frei von Krankheitssymptomen sind und aus anerkannt seuchenfreien und nicht seuchenverdächtigen Betrieben stammen. Die Organisatoren sind für die Eingangskontrolle und die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Sie sind für die sofortige Rückweisung von Tieren verantwortlich, deren Status nicht den Anforderungen entspricht. Der BVD- und der Moderhinke-Status der Betriebe sind jederzeit auf der TVD abrufbar.

Je nach Art der Veranstaltung und Herkunft der Tiere kann das Veterinäramt eine gesundheitliche Eingangskontrolle der Tiere durch eine/n Tierarzt/-ärztin auf Kosten des Antragsstellers der Bewilligung verlangen. Unabhängig von der Art der Veranstaltung muss ein/e praktizierende/r Tierarzt/-ärztin einen Bereitschaftsdienst für eventuelle tierärztliche Notfälle gewährleisten.

Alle vorgeführten Tiere müssen gemäss den geltenden technischen Weisungen dauerhaft gekennzeichnet sein. Bei Klauentieren muss ein korrekt und vollständig ausgefülltes Begleitdokument mitgeführt werden. Die Ankunft und Abreise von Rindern, Schafen und Ziegen muss der Tierverkehrsdatenbank (TVD) innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden. Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank "AMICUS" registriert sein.

Für Tiere aus dem Ausland sowie für bestimmte Tierarten können je nach Tierseuchenlage besondere Bestimmungen gelten.

Kontrollen

Das Veterinäramt kann jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder zusätzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung auf einem öffentlichen Anlass kontrollieren.