Regulierungsabschüsse von Wildtieren in partiellen Teilen von eidgenössischen Jagdbanngebieten
Gemäss Bundesgesetz über die Jagd (JSG), der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) und dem Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (ReKJSG) werden zur Durchführung von Regulierungsabschüssen jagdbarer Arten in partiell geschützten Teilen von Jagdbanngebieten Jagdberechtige beigezogen.
Die Einschreibung ist nur möglich für jagdberechtigte Personen, welche im Jahr 2025 ein Patent A, A+B oder G erwerben. Mit der Einschreibung erklärt sich die jagdberechtige Person bereit, sich während der Regulierungsperiode aktiv an der Regulierung zu beteiligen.
Wer sich für die Regulierungsabschüsse in partiell geschützten Teilen von Jagdbanngebieten interessiert, kann sich bis am 21. August 2025 unter dem untenstehenden Link dafür einschreiben.