Mariage, partenariat enregistré
Eheschliessung
Brautpaare, die sich trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.
Sie finden die Merkblätter betreffend die Eheschliessung auf der folgenden Webseite:
Eidg. Amt für das Zivilstandswesen
Dokumente
Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen bezüglich der notwendigen Dokumente die nötige Auskunft.
Ehevorbereitungsverfahren
Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist gemäss Art. 98 ZGB für die Einleitung des Ehevorbereitungsverfahrens erforderlich. Bei dieser Gelegenheit werden wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung beraten, sowie Erläuterungen zu den Bürgerrechten der Verlobten abgeben. Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute entsprechend informiert, was in der Regel sofort nach Unterzeichnung der Erklärung über die Voraussetzung der Eheschliessung möglich ist.
Sofern das Brautpaar eine Trauung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt oder im Ausland wünscht, als bei welchem es das Vorbereitungsverfahren gemacht hat, so wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung, bzw. das für eine Trauung in gewissen Ländern benötigte Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt.
Trauung
Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens stattfinden.
Betreffend einem Trauungstermin nehmen Sie mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf, bei welchem die Trauung stattfinden soll.
Die Brautleute bringen zur Trauung zwei mündige Zeuginnen bzw. Zeugen mit. Sofern die Verlobten die Sprache, welche beim jeweiligen Zivilstandsamt gesprochen wird, nicht verstehen, ist ein unabhängiger Dolmetscher zu Lasten der Brautleute beizuziehen.
Links
Eheschliessung
Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Ab dem 1. Juli 2022 ist es möglich eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
Diese Umwandlung ist nicht obligatorisch und kann jederzeit erfolgen. Sie besteht in einer Erklärung beider Partner bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz. Bei dieser Umwandlung müssen unbedingt beide Partner anwesend sein.
Um diese Erklärung im Wallis zu beurkunden, müssen Sie einen Termin mit einem der sechs Zivilstandsämter vereinbaren. Das von Ihnen ausgewählte Zivilstandsamt erteilt Ihnen bezüglich der notwendigen Dokumente die nötige Auskunft.
Mit oder ohne Zeremonie
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann in den Büros des Amtes (ohne Zeugen) oder während einer Zeremonie in einem Hochzeitssaal (in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen) empfangen werden.
Wenn die Umwandlung während einer Zeremonie stattfindet, können die Partner Gäste einladen.
Die verfügbaren Säle finden Sie unter jedem Zivilstandsamt.
Gebühr
Die Umwandlungserklärung kostet Fr. 75.-. Wird die Erklärung während einer Zeremonie entgegengenommen, muss mit einem Zuschlag gerechnet werden.
Links
Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Weitere Schritte im Zusammenhang mit dem Zivilstandswesen
Möchten Sie weitere Formalitäten im Zusammenhang mit dem Zivilstandswesen erledigen (Zivilstandsdokumente bestellen, eine Geburt oder eine Vaterschaftsanerkennung registrieren lassen usw.)? Alle nützlichen Informationen finden Sie auf der Seite des Zivilstandswesen.